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Wessen Werk ist die Taufe? (Teil 1): Gottes Versprechen im Wasser

Wessen Werk ist die Taufe? (Teil 1): Gottes Versprechen im Wasser

6. August 2026
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„Warum tauft ihr Babys? Die können doch noch gar nicht glauben!"

Wer als lutherischer Christ mit Freunden aus freikirchlichen Gemeinden spricht, hört diesen Satz früher oder später.

Die Taufe gehört doch zu Glauben und Bekenntnis - und ein Säugling kann weder das eine noch das andere.

Also müsse man warten, bis der Mensch sich selbst entscheiden kann. Alles andere sei ein leeres Ritual und bestenfalls fromme Tradition.

Die Frage beruht auf einem Missverständnis über die Taufe. Wer verstanden hat, was sie nach dem Zeugnis der Heiligen Schrift ist, sieht auch die Kindertaufe anders. Dann zeigt sich, dass die sogenannte “Glaubenstaufe” - also die Lehre, nur wer zuvor bewusst glaubt und dies bekennt, dürfe getauft werden - keine strengere, „biblischere" Variante ist, sondern an ihren eigenen Maßstäben scheitert.

Dieser Text setzt sich mit einer Lehre auseinander, nicht mit den Menschen, die sie vertreten. Ich kenne viele baptistische Christen, vor deren aufrichtigem Glauben und Liebe zur Schrift ich großen Respekt habe. Sie sind meine Geschwister in Christus. Gerade deshalb lohnt sich der Streit um die Sache. Die Tauflehre berührt auch die Frage, woran sich ein Christ in der Anfechtung halten kann.

Die hier behandelte Thematik lautet nicht “Erwachsenentaufe gegen Kindertaufe”. Lutherische Kirchen taufen selbstverständlich auch Erwachsene - jeder, der als Erwachsener zum Glauben kommt und noch nicht getauft ist, wird auf sein Bekenntnis hin getauft - wie die erwachsenen Konvertiten der Apostelgeschichte. Die Frage lautet: Was ist die Taufe - Gottes Werk an mir oder mein Zeugnis über mich? Und: Darf man Menschen, die als Kinder getauft wurden, noch einmal taufen - was voraussetzt, dass ihre erste Taufe keine war?

Die eigentliche Frage: Wer handelt in der Taufe?

Bevor wir eine einzige Bibelstelle über Kinder anschauen, müssen wir eine Vorfrage klären. Denn hinter dem Streit um die Kindertaufe stehen zwei unvereinbare Antworten auf die Frage: Wer ist in der Taufe der Handelnde?

  • Antwort A (baptistisch, in der einfachen populären Form): In der Taufe handelt vor allem der Mensch. Die Taufe ist ein Gehorsamsschritt, ein öffentliches Bekenntnis, ein Symbol für eine innere Veränderung, die vorher schon geschehen ist. Sie bezeugt etwas, aber sie gibt nichts. Der Täufling sagt in der Taufe etwas zu Gott.

    Der Fairness halber: So schlicht formulieren es nicht alle Baptisten. Anspruchsvolle reformierte Baptisten, besonders in der Tradition des Zweiten Londoner Bekenntnisses von 1689, verstehen die Taufe durchaus als von Gott eingesetztes Gnadenmittel, durch das der Heilige Geist den schon vorhandenen Glauben stärkt, nährt und befestigt.1 Das ist nicht die platte „nur ein Symbol"-Theorie. Aber die entscheidende Bruchlinie bleibt: Auch in dieser stärksten baptistischen Form setzt die Taufe das geistliche Leben voraus, das sie dann stärkt. Sie teilt nicht dort neues Leben aus, wo noch keines ist; sie wartet auf die erkennbare Glaubensreife des Empfängers. Damit liegt die Begründung der Taufe zuletzt nicht in der bedingungslosen, schöpferischen Zusage Gottes, sondern in einer menschlich feststellbaren Empfangsfähigkeit.

  • Antwort B (lutherisch - und, wie ich zeigen möchte, biblisch): In der Taufe handelt Gott. Die Taufe ist ein Gnadenmittel - ein von Gott gestiftetes Mittel, durch das er Vergebung der Sünden, Wiedergeburt und den Heiligen Geist tatsächlich austeilt. Gott sagt in der Taufe etwas zu dem Täufling - und Gottes Wort bewirkt, was es sagt.

Der Kleine Katechismus fasst Antwort B so zusammen:

„Die Taufe ist nicht allein schlicht Wasser, sondern sie ist das Wasser, in Gottes Gebot gefasst und mit Gottes Wort verbunden. […] Sie wirkt Vergebung der Sünden, erlöst vom Tod und Teufel und gibt die ewige Seligkeit allen, die es glauben, wie die Worte und Verheißung Gottes lauten."2

Man sieht sofort: Wenn Antwort A in ihrer einfachen Form stimmt, dann ist die Kindertaufe tatsächlich sinnlos - ein Bekenntnis, das keiner ablegt, ist keines. Und wenn Antwort A in ihrer reformiert-baptistischen Form stimmt, dann bleibt die Kindertaufe ebenfalls ausgeschlossen, nur feiner begründet: Nicht weil die Taufe gar nichts gäbe, sondern weil sie nur dem bereits bewusst Glaubenden etwas geben dürfe. Wenn aber Antwort B stimmt, dann ist die Frage „Kann das Baby denn schon glauben und sich bekennen?" ungefähr so treffend wie die Frage, ob ein Erbe alt genug ist, um die Erbschaft zu verdienen. Ein Geschenk hängt nicht an der Leistungsfähigkeit des Empfängers, sondern an der Treue des Gebers.

Die ganze Debatte entscheidet sich damit an der Frage, was die Taufe nach der Schrift tut.

Was die Schrift der Taufe zuschreibt

Und hier wird es für jede Tauflehre eng, die die Taufe wesentlich als nachträgliche Antwort des Menschen versteht - sei es in der groben Variante „nur ein Symbol", sei es in der feineren Variante „Gnadenmittel nur für den bereits Glaubenden". Denn das Neue Testament redet über die Taufe durchgehend in der Sprache des Gebens, nicht des bloßen Bestätigens. Man lese die folgenden Stellen und frage sich bei jeder einzelnen: Wer handelt hier - Gott oder der Mensch?

  • Die Taufe vergibt Sünden: „Tut Buße, und jeder von euch lasse sich taufen auf den Namen Jesu Christi zur Vergebung eurer Sünden, so werdet ihr empfangen die Gabe des Heiligen Geistes." (Apg 2,38)

  • Die Taufe wäscht Sünden ab: „Steh auf, lass dich taufen und deine Sünden abwaschen, und rufe seinen Namen an." (Apg 22,16)

  • Die Taufe rettet: „Das ist ein Vorbild der Taufe, die jetzt auch euch rettet. In ihr wird nicht der Schmutz vom Leib abgewaschen, sondern wir bitten Gott um ein gutes Gewissen, durch die Auferstehung Jesu Christi." (1. Petr 3,21)

  • Die Taufe ist das Bad der Wiedergeburt: „… machte er uns selig - nicht um der Werke der Gerechtigkeit willen, die wir getan hätten, sondern nach seiner Barmherzigkeit - durch das Bad der Wiedergeburt und Erneuerung im Heiligen Geist." (Tit 3,5)

  • Die Taufe verbindet mit Tod und Auferstehung Christi: „Wisst ihr nicht, dass alle, die wir auf Christus Jesus getauft sind, die sind in seinen Tod getauft? So sind wir ja mit ihm begraben durch die Taufe in den Tod, auf dass, wie Christus auferweckt ist von den Toten […], so auch wir in einem neuen Leben wandeln." (Röm 6,3-4)

  • Die Taufe macht mit Christus lebendig und vergibt alle Sünden: „Mit ihm seid ihr begraben worden in der Taufe; mit ihm seid ihr auch auferweckt durch den Glauben aus der Kraft Gottes […]. Und er hat euch mit ihm lebendig gemacht, die ihr tot wart in den Sünden […], und hat uns vergeben alle Sünden." (Kol 2,12-13)

  • Die Taufe zieht Christus an: „Denn ihr alle, die ihr auf Christus getauft seid, habt Christus angezogen." (Gal 3,27)

  • Die Taufe ist die Geburt aus Wasser und Geist: „Es sei denn, dass jemand geboren werde aus Wasser und Geist, so kann er nicht in das Reich Gottes kommen." (Joh 3,5)

  • Die Taufe heiligt und reinigt die Kirche: Christus hat die Gemeinde geliebt, „auf dass er sie heilige. Er hat sie gereinigt durch das Wasserbad im Wort." (Eph 5,26)

Kein einziger dieser Texte sagt, die Taufe bezeuge, symbolisiere oder illustriere nur etwas. Sie vergibt, wäscht ab, rettet, gebiert neu, begräbt, bekleidet, reinigt; der Handelnde ist dabei letztlich Gott. Auch grammatisch kommt der Täufling fast nur im Passiv vor: Er wird getauft, wird begraben, wird gereinigt. Niemand begräbt oder gebiert sich selbst. Die Taufe ist ein Widerfahrnis, kein Werk.

Wohlgemerkt: Nicht das Wasser als solches tut das - als wäre Leitungswasser magisch. Es ist das Wort Gottes im und beim Wasser, das die Taufe zur Taufe macht („gereinigt durch das Wasserbad im Wort", Eph 5,26). Luther formuliert im Kleinen Katechismus: „Wasser tut’s freilich nicht, sondern das Wort Gottes, das mit und bei dem Wasser ist, und der Glaube, der solchem Worte Gottes im Wasser traut."3 Die Taufe ist sozusagen Evangelium in Wasserform - dasselbe rettende Wort, das gepredigt wird, hier aber einem einzelnen Menschen mit Namen zugesprochen und leibhaftig zugeeignet.

Wer die Taufe zum bloßen Symbol erklärt, muss jede einzelne dieser Stellen gegen ihren Wortlaut umdeuten: „rettet" heißt dann „bildet die Rettung ab", „zur Vergebung der Sünden" heißt „wegen der schon geschehenen Vergebung", „Bad der Wiedergeburt" meint gar kein Bad. Das ist ein bemerkenswerter Befund für eine Bewegung, die sich auf die Fahnen geschrieben hat, die Bibel wörtlich zu nehmen.

Der stärkere reformiert-baptistische Einwand lautet freilich: „Wir streichen die Wirkung nicht; wir sagen nur, dass Gott durch die Taufe den Glauben stärkt, der vorher durch Wort und Geist schon da ist." Das ist exegetisch redlicher als die bloße Symboltheorie, bleibt aber hinter der Sprache der Texte zurück. Das Neue Testament sagt mehr, als dass die Taufe Lebendige stärke: Sie gebiert neu, macht lebendig, wäscht Sünden ab, zieht Christus an. Das ist Schöpfungs- und Auferweckungssprache, keine bloße Stärkung bereits Wiedergeborener. Darum ist die Kindertaufe kein Sonderfall am Rand, sondern der Prüfstein der ganzen Lehre. An ihr entscheidet sich, ob Gott im Sakrament schöpferisch handeln darf, bevor der Mensch seine geistliche Reife ausweisen kann, oder ob die Taufe nur bestätigt, was am Menschen bereits sichtbar geworden ist.

Ein zweiter Ausweg wird gelegentlich versucht: In Römer 6,3-4, Galater 3,27 oder 1. Korinther 12,13 sei gar nicht die Wassertaufe gemeint, sondern eine rein innerliche „Geistestaufe" - schließlich könne das Wort „taufen" auch übertragen gebraucht werden. Das Wort kann das durchaus (davon später mehr). An den Taufstellen selbst ist dieser Ausweg jedoch versperrt. Apostelgeschichte 2,38 und 22,16 sind Aufforderungen, sich konkret taufen zu lassen - einer rein innerlichen Geisteswirkung kann man sich nicht „unterziehen lassen" wie einer Handlung mit Ort und Zeitpunkt. Epheser 5,26 nennt ausdrücklich das Wasserbad. 1. Petrus 3,21 grenzt die rettende Taufe eigens gegen das bloße „Abwaschen des Schmutzes vom Leib" ab, was nur nötig ist, wo wirklich Wasser fließt. Außerdem kennt die Schrift für die Christen keine nasse Taufe, die nichts tut, neben einer unsichtbaren, die alles tut, sondern „eine Taufe" (Eph 4,5). Die Wirkungsaussagen lassen sich nicht auf ein unsichtbares Zweitereignis umbuchen, ohne diese eine Taufe in zwei zu teilen.

Wie die ersten Leser diese Texte verstanden

An dieser Stelle lohnt eine Kontrollfrage, die man an jede strittige Auslegung stellen sollte: Wie haben die ersten Leser diese Texte verstanden? Die frühesten christlichen Schriftsteller waren griechische Muttersprachler; einige von ihnen lebten noch in zeitlicher Nähe zu den Apostelschülern. Wenn „zur Vergebung der Sünden" (Apg 2,38) idiomatisch „wegen der schon geschehenen Vergebung" bedeuten könnte und „Bad der Wiedergeburt" ein bloßes Bild wäre, dann müsste sich diese Lesart irgendwo in den ältesten Zeugnissen finden - irgendein Leser der ersten Jahrhunderte müsste die Texte „symbolisch" verstanden haben. (Ob auch Säuglinge getauft wurden, ist eine eigene Frage; ihr gehen wir weiter unten historisch nach. Hier geht es allein darum, was die Taufe nach dem Verständnis der ersten Leser tut.)

  • Zu Apg 2,38 („zur Vergebung der Sünden“): Der Barnabasbrief (frühes 2. Jahrhundert) spricht wie von etwas Selbstverständlichem von der „Taufe, die Vergebung der Sünden bringt“, und beschreibt: „…weil wir hinabsteigen in das Wasser voll von Sünden und Schmutz, und heraufsteigen Früchte bringend, da wir im Herzen haben die Furcht und die Hoffnung auf Jesus im Geiste.“4 Der Hirt des Hermas (Rom, um 140) lässt den Schüler fragen, ob es stimme, „dass es keine andere Buße gibt als die, da wir ins Wasser stiegen und Vergebung unserer früheren Sünden erhielten“ - und erhält zur Antwort: „Es ist richtig, was du gehört hast; es verhält sich so.“5

  • Zu Joh 3,5 („geboren aus Wasser und Geist“): Justin der Märtyrer beschreibt um 150 den Taufgottesdienst in Rom: Die Taufbewerber „werden von uns an einen Ort geführt, wo Wasser ist, und werden neu geboren in einer Art von Wiedergeburt, die wir auch selbst an uns erfahren haben“ - und begründet das ausdrücklich mit dem Herrenwort aus Johannes 3,3.5:6 „Wenn ihr nicht wiedergeboren werdet, werdet ihr in das Himmelreich nicht eingehen.“ Für Justin ist Johannes 3,5 also ein Tauftext - ein Jahrhundert, bevor irgendjemand ein kirchenpolitisches Interesse an dieser Auslegung hätte haben können.

  • Zu Tit 3,5 („Bad der Wiedergeburt“): Theophilus von Antiochien schreibt um 180, das Wasser der Schöpfung sei ein Vorbild dafür gewesen, „dass die Menschen dereinst Buße und Nachlassung der Sünden erlangen sollten durch das Wasser und das Bad der Wiedergeburt“.7 Und Cyprian erzählt um 246 seine eigene Erwachsenenbekehrung genau in diesen Kategorien: Erst als „mit Hilfe des lebenspendenden Wassers der Taufe der Schmutz der früheren Jahre abgewaschen war und sich in die nun entsühnte und reine Brust von oben her das Licht ergossen hatte, nachdem ich den himmlischen Geist eingesogen hatte und durch die zweite Geburt in einen neuen Menschen umgewandelt war“, wurde das Zweifelhafte zur Gewissheit.8

  • Zum Ganzen: Irenäus - der Schüler des Polykarp - fasst um 190 zusammen, was die Kirche von den „Ältesten, den Schülern der Apostel“, empfangen hat: „…dass wir die Taufe zur Nachlassung der Sünden […] empfangen haben […] und dass diese Taufe das Siegel des ewigen Lebens und der Wiedergeburt in Gott ist…“9 Und Tertullian eröffnet um 200 seine Taufschrift mit dem Satz: „Glückseliges Sakrament unseres Wassers, wodurch wir, nach Abwaschung der Fehltritte unserer vorigen Blindheit, für das ewige Leben in Freiheit gesetzt werden!“10 - derselbe Tertullian, der vom Taufaufschub bei Kindern sprach; an der Wirkung der Taufe hatte er nicht den geringsten Zweifel (dazu später mehr).

Bemerkenswert ist die Einstimmigkeit dieses Befunds: Aus den ersten Jahrhunderten ist kein einziger christlicher Schriftsteller überliefert, der die Taufaussagen des Neuen Testaments „symbolisch" gelesen hätte. Die Deutung, die sich heute als die nüchtern-selbstverständliche ausgibt, war den Muttersprachlern des neutestamentlichen Griechisch schlicht unbekannt. Keiner der Zitierten verteidigt die wirkende Taufe gegen Bestreiter; alle setzen sie als bekannten Sinn der Texte voraus. Als die Kirche 381 im Bekenntnis von Nizäa-Konstantinopel formulierte, „wir bekennen die eine Taufe zur Vergebung der Sünden", zitierte sie schlicht Apostelgeschichte 2,38.

Die Grenze dieses Arguments soll ebenso klar sein: Kirchenväter sind keine zweite Bibel; irren konnten sie alle, und die Datierung mancher Frühschriften ist unsicher. Es geht nicht um einen Autoritätsbeweis, sondern um einen philologischen Kontrollbefund. Wer den natürlichen Wortsinn dieser Texte im „bloßen Symbol" sieht, muss erklären, warum Leser, die ihnen sprachlich und zeitlich am nächsten standen, diesen Sinn nirgends gefunden haben und warum er erst anderthalb Jahrtausende später entdeckt wurde. Zur Debatte stehen zwei Lesarten derselben Bibel, von denen die eine so alt ist wie die Kirche und die andere so jung wie die Neuzeit.

Die Vorbilder im Alten Testament: Was die Typologie zeigt

Die Schrift deutet die Taufe auch durch Vorausbilder - die Theologie nennt das Typologie: Ereignisse und Ordnungen des Alten Testaments, die auf Christus und seine Gaben vorausweisen wie ein Schatten auf den Körper, der ihn wirft. Das Bild stammt nicht von mir, sondern aus der Schrift selbst: „Das alles ist nur ein Schatten des Zukünftigen; leibhaftig aber ist es in Christus." (Kol 2,17; vgl. Hebr 10,1) Das Neue Testament selbst nennt drei solcher Vorbilder der Taufe - und alle drei sprechen dieselbe Sprache.

Die Sintflut

Petrus nennt die Rettung Noahs durch das Wasser hindurch ausdrücklich ein „Vorbild der Taufe, die jetzt auch euch rettet" (1. Petr 3,20-21). In der Arche wurden „acht Seelen gerettet durchs Wasser hindurch" - die ganze Familie. (Dass unter den acht kein Säugling war - alle waren erwachsen -, sei sofort zugegeben; das Vorbild beweist auch kein Taufalter, sondern etwas anderes.) Gott formuliert die Einladung so: „Geh in die Arche, du und dein ganzes Haus; denn dich habe ich gerecht erfunden vor mir zu dieser Zeit" (1. Mose 7,1). „Dich" - Einzahl. Gerecht genannt wird allein Noah; hineingehen und gerettet werden darf sein ganzes Haus. Gerettet wurde, wer in der Arche war - nicht, wer eine eigene Gerechtigkeit vorweisen konnte. So funktioniert nach Petrus auch die Taufe.

Der Durchzug durchs Rote Meer

Paulus schreibt: „Unsre Väter sind alle unter der Wolke gewesen und sind alle durchs Meer gegangen; und alle sind auf Mose getauft worden durch die Wolke und durch das Meer." (1. Kor 10,1-2) - Alle. Wer zog da durchs Meer? Das ganze Volk: Männer, Frauen, Greise - und selbstverständlich Säuglinge auf dem Arm ihrer Mütter. Die Schrift nennt diesen Durchzug eine Taufe und schließt die Kleinsten ausdrücklich in das „alle" ein. Kein Israelit wäre auf die Idee gekommen, sein Neugeborenes am ägyptischen Ufer zurückzulassen, bis es sich selbst für den Auszug entscheiden kann.

Die Beschneidung

Das dritte Vorbild ist das gewichtigste, denn hier verbindet die Schrift die Taufe direkt mit dem Bundeszeichen des Alten Testaments:

„In ihm seid ihr auch beschnitten worden mit einer Beschneidung, die nicht mit Händen geschieht […] in der Beschneidung durch Christus. Mit ihm seid ihr begraben worden in der Taufe; mit ihm seid ihr auch auferweckt durch den Glauben aus der Kraft Gottes, der ihn auferweckt hat von den Toten." (Kol 2,11-12)

Paulus nennt die Taufe die „Beschneidung durch Christus" - das neutestamentliche Gegenstück zum alten Bundeszeichen. Die Beschneidung wurde auf Gottes ausdrücklichen Befehl am achten Lebenstag vollzogen (1. Mose 17,12), also an Säuglingen, die weder ihren Glauben bekennen konnten noch auch nur ihren eigenen Namen kannten. Dieselbe Beschneidung nennt Paulus ein „Siegel der Gerechtigkeit des Glaubens" (Röm 4,11).

„Mit ihm auferweckt durch den Glauben", heißt es in Vers 12 - und genau so ist es. Nur sagt der Vers selbst, was das für ein Glaube ist: ein Glaube „aus der Kraft Gottes, der ihn auferweckt hat von den Toten" - kein menschliches Eintrittsgeld, das vor der Taufe zu entrichten wäre, sondern das von Gottes Auferweckungskraft selbst gewirkte Vertrauen, das die Taufgabe ergreift. Dass Gott solches Vertrauen auch in einem Säugling wirken kann, ist das Thema des nächsten Kapitels. Vorerst genügt die Beobachtung: Ein Vers, der die Taufe ausgerechnet mit dem Bundeszeichen der Achttägigen parallelisiert, taugt schwerlich als Beleg dafür, dass Säuglinge von ihr auszuschließen seien.

Damit ist zumindest die allgemeine Regel widerlegt, ein Glaubenszeichen dürfe nur empfangen, wer seinen Glauben bewusst bekennt. Bei Abraham besiegelte die Beschneidung den Glauben, den er bereits hatte (Röm 4,11); dasselbe Siegel empfing Isaak auf Gottes Befehl am achten Tag. Zeichen und Bedeutung blieben gleich, die Reihenfolge war verschieden. Wer Säuglinge von der Taufe ausschließen will, kann deshalb nicht allein auf ihre fehlende Bekenntnisfähigkeit verweisen. Er muss zeigen, dass Gott die am Bundeskind selbst gestiftete Ordnung im Neuen Bund aufgehoben hat.

Bliebe der stärkste Einwand: „Aber der Neue Bund ist anders!" Reformierte Baptisten meinen damit nicht bloß, dass der Neue Bund größer sei, sondern dass er seine Natur gewechselt habe: weg von natürlicher Abstammung, Fleisch und äußerer Volkszugehörigkeit; hin zu einem rein geistlichen Bund der Wiedergeborenen. Das ist die eigentliche These vom Wesenswandel des Bundes, auf die man antworten muss, wenn man mehr widerlegen will als eine Karikatur.

Die lutherische Antwort macht den Neuen Bund nicht einfach zum Alten mit mehr Teilnehmern. Er ist wirklich geistlich, erfüllt, eschatologisch und im Blut Christi gegründet, nicht in ethnischer Abstammung. Nur heißt geistlich in der Schrift nicht unäußerlich. Der Gott, der den Menschen aus Erde formte und sein Wort in Fleisch sandte, schafft geistliche Wirklichkeit durch äußere Mittel. Schon die Beschneidung war ein „Siegel der Gerechtigkeit des Glaubens" (Röm 4,11) und wurde doch an acht Tage alten Kindern vollzogen. Der Alte Bund trug die geistliche Verheißung in einem sichtbaren Zeichen. Im Neuen Bund tritt diese Weise Gottes noch reicher hervor: Das Wort wird gepredigt, das Wasserbad im Wort wäscht, Brot und Wein reichen den Leib und das Blut des Herrn.

Im Alten Bund empfing Isaak das Siegel der Glaubensgerechtigkeit am achten Tag. Soll das Kind gläubiger Eltern im Neuen Bund bis zu einem hinreichend reifen Bekenntnis ohne Bundeszeichen bleiben, wäre dieser Ausschluss erklärungsbedürftig. Das Neue Testament kündigt ihn nirgends an. Die Pfingstpredigt spricht stattdessen von der Verheißung für „euch und eure Kinder"; darauf kommt Teil 3 zurück.

Vertrag oder Testament? Warum ein Säugling erben kann

Damit sind wir an dem Punkt, an dem die lutherische und die reformierte Antwort sich am tiefsten unterscheiden - und es lohnt sich, ihn begrifflich sauber zu fassen, weil an ihm der halbe Streit hängt. Die reformierte Bundestheologie denkt das Verhältnis von Gott und Mensch konsequent als Bund (foedus). Ein Bund aber hat, so wie wir das Wort gebrauchen, zwei Seiten: Gott verpflichtet sich, und der Mensch verpflichtet sich; es gibt Bundesbedingungen, Bundesbruch und Bundeszugehörigkeit. Von hier aus ist die baptistische Rückfrage nur konsequent: Wer die eigene Seite des Bundes nicht erfüllen kann, kann auch nicht Bundesglied sein - und ein Säugling kann sie nachweislich nicht erfüllen.

Die Schrift kennt für Gottes Zusage jedoch ein zweites, genaueres Wort, und Luther hat es zum Schlüssel seiner ganzen Sakramentslehre gemacht: Testament. Der Hebräerbrief spielt selbst mit der Doppelbedeutung des griechischen diathēkē - „Bund" und „letztwillige Verfügung" - und verwendet es an der entscheidenden Stelle im zweiten Sinn: „Denn wo ein Testament ist, da muss der Tod dessen erfolgen, der das Testament gemacht hat. Denn ein Testament wird erst wirksam mit dem Tode; es ist noch nicht in Kraft, solange der lebt, der es gemacht hat." (Hebr 9,16-17) Luther definiert von hier aus ganz nüchtern juristisch: „Ein Testament ist ohne Zweifel das Versprechen eines Sterbenden, in dem er seine Erbschaft vermacht und Erben einsetzt. Ein Testament setzt also erstens den Tod des Erblassers voraus, danach das Versprechen der Erbschaft und die Benennung eines Erben."11 Alle drei Stücke stehen am Karfreitag beieinander: der Tod des Erblassers, das vermachte Erbe - „zur Vergebung der Sünden" -, und die Einsetzung der Erben: „für euch".

Entscheidend ist der Unterschied zwischen Vertrag und Testament. Ein Vertrag wird ausgehandelt: Zwei Parteien treten einander gegenüber, beide müssen geschäftsfähig sein und beide unterschreiben. Ein Testament wird dagegen eröffnet. Der Erblasser verfügt einseitig; der Erbe erfährt, dass ihm etwas vermacht ist. Mit dem Tod des Erblassers ist die Sache unwiderruflich. Genau das sagt Hebräer 9,17.

Daraus folgt: Ein Neugeborenes ist erbfähig, aber nicht vertragsmündig. Kein Rechtssystem verlangt vom Erben Geschäftsfähigkeit. Ein Kind erbt am Tag seiner Geburt, ohne davon zu wissen, den Erblasser je gesehen oder ein Formular unterschrieben zu haben; ein ungeborenes Kind ist nach deutschem wie nach römischem Recht sogar schon im Mutterleib erbfähig. Es kann das Erbe später ausschlagen, gewiss, muss es aber nicht erst erwerben. Die Frage, ob ein Säugling die Bedingungen des Bundes erfüllen könne, stellt an ein Testament die Vertragsfrage und ist deshalb falsch gestellt.

Und Luther zieht diese Linie nicht etwa nur zum Abendmahl, sondern ausdrücklich auch zur Taufe: „Ebenso fügt er auch in der Taufe zu den Worten der Verheißung als Zeichen das Untertauchen in das Wasser hinzu. Daraus erkennen wir, dass uns bei jeder Verheißung Gottes zweierlei angeboten wird: das Wort und das Zeichen, so dass wir daraus ersehen, das Wort ist das Testament, das Zeichen aber das Sakrament."12 Damit ist gesagt, was in der Taufe geschieht und was nicht: Sie ist nicht der Ort, an dem der Mensch seine Unterschrift unter einen Vertrag setzt, sondern der Ort, an dem Gott einem bestimmten Menschen sein Testament eröffnet. Deshalb ist es kein Zufall, dass die Bibel den Getauften „Erben" nennt: „Seid ihr aber Christi, so seid ihr ja Abrahams Kinder und nach der Verheißung Erben" - und zwar unmittelbar nachdem sie gesagt hat, wie man dazu wird: „Denn ihr alle, die ihr auf Christus getauft seid, habt Christus angezogen" (Gal 3,27.29).

Man versteht von hier aus auch, warum wir gegen die reformierte Bundeslehre nicht bloß eine andere Meinung, sondern eine andere Denkform setzen. Es geht nicht darum, ob der Bund zwei Seiten hat - Gottes Zusage will natürlich geglaubt und gelebt sein. Es geht darum, welche Seite die andere begründet. Wo der Bund als Vertrag gedacht wird, ist der Glaube die Gegenleistung, die den Bund zustande bringt; wo er als Testament gedacht wird, ist der Glaube die Hand, die das Vermachte nimmt. Das ist, in der Sprache der Reformation, exakt der Unterschied zwischen Gesetz und Evangelium. Das Gesetz sagt: „Tu das, dann bekommst du." Das Evangelium sagt: „Dir ist gegeben, darum lebe." Eine Taufe, die auf die vorgezeigte Unterschrift wartet, hat - gegen ihre eigene Absicht - die Taufe unter das Gesetz gestellt.

Das herausgerufene Volk: Vom qahal Israels zur ekklesia

Die drei Vorbilder - Arche, Meer, Beschneidung - laufen beim Volk Gottes zusammen. Und hier lohnt sich ein Blick auf das Wort, mit dem das Neue Testament die Kirche bezeichnet: ekklēsia - von ek-kaleo, „herausrufen". Nun soll man auf bloße Wortableitungen keine Lehre bauen (im Alltagsgriechisch bezeichnete ekklēsia schlicht eine Versammlung - sogar der aufgebrachte Volksauflauf im Theater von Ephesus heißt so, Apg 19,32). Aber hier trägt nicht die Etymologie die Sache, sondern die Sache das Wort. Denn die Septuaginta - die griechische Übersetzung des Alten Testaments, aus der das Neue Testament überwiegend zitiert und die die Bibel der griechischsprachigen Judenheit war - gibt mit ekklēsia die „Versammlung des HERRN" wieder - den qahal Israels, das am Sinai um Gottes Wort versammelte Volk (5. Mose 4,10 heißt in ihr wörtlich „Tag der ekklēsia"). Und Stephanus nennt das Wüstenvolk des Exodus in seiner großen Rede ausdrücklich „die ekklēsia in der Wüste" (Apg 7,38). Das Neue Testament selbst stellt also die Verbindung her: Das aus Ägypten herausgerufene Volk und die Kirche tragen denselben Namen. Beide sind Gottes gerufene Versammlung - im Alten Bund vorläufig, im Neuen erfüllt.

Zu diesem Volk wurde Israel nicht dadurch, dass sich Einzelne nach reiflicher Prüfung zum Beitritt entschlossen. Gott beschreibt es durch Hosea im Bild eines Kindes: „Als Israel jung war, hatte ich ihn lieb und rief ihn, meinen Sohn, aus Ägypten. […] Ich lehrte Ephraim gehen und nahm ihn auf meine Arme." (Hos 11,1.3) Das herausgerufene Volk ist in Gottes eigener Beschreibung ein Kleinkind, das getragen wird, das Laufen erst lernen muss und geliebt wurde, ehe es antworten konnte. „Ihr habt gesehen […] wie ich euch getragen habe auf Adlerflügeln" (2. Mose 19,4). Gottes Ruf aus Ägypten schuf das Volk, und die Säuglinge wurden durchs Meer mitgetragen (1. Kor 10,1-2). Zu diesem Volk gehörte man durch Geburt; die Söhne empfingen das Bundeszeichen am achten Tag.

Genau diese Prädikate überträgt das Neue Testament auf die Kirche - bezeichnenderweise in einem Brief, der kurz zuvor von der rettenden Taufe gesprochen hat: „Ihr aber seid das auserwählte Geschlecht, die königliche Priesterschaft, das heilige Volk, das Volk des Eigentums […], der euch berufen hat von der Finsternis zu seinem wunderbaren Licht" (1. Petr 2,9). Die Kirche ist das herausgerufene Volk des neuen Exodus - und der Rufende ist derselbe wie damals: Gott, nicht die Gerufenen (vgl. Röm 8,30: „die er vorherbestimmt hat, die hat er auch berufen"). Und wie wird ein Mensch diesem Volk einverleibt? Die Schrift antwortet präzise: „Denn wir sind durch einen Geist alle zu einem Leib getauft" (1. Kor 12,13). Die Taufe ist der Aufnahmeakt in die ekklēsia - sie ist für das neue Gottesvolk, was Durchzug und Beschneidung für das alte waren.

Hier berührt der Taufstreit die Lehre von der Kirche. Das baptistische Leitbild der believers’ church beschreibt die sichtbare Gemeinde als Gemeinschaft derer, deren persönliches Bekenntnis geprüft und angenommen wurde. Baptisten bestreiten damit keineswegs Gottes Berufung und Bekehrung; ihr sichtbares Aufnahmekriterium bleibt jedoch das feststellbare Bekenntnis. Das biblische Bild vom Volk setzt einen anderen Akzent: Gott ruft und sammelt, Israel trägt seine Kinder durchs Meer, und nach 1. Korinther 12,13 gliedert die Taufe in den einen Leib ein. Der Ausschluss der Kinder betrifft daher nicht nur das Taufalter, sondern auch die Frage, wie die sichtbare Kirche gebildet wird.

Dies ist der erste Artikel einer Reihe von vier Artikeln über die Taufe. Weiter geht es in Teil 2: Kann ein Baby glauben?.


  1. The Second London Baptist Confession of Faith (1689), Kapitel 14, Abschnitt 1: Der Glaube werde durch das Wort gewirkt und „by the administration of baptism and the Lord’s supper, prayer, and other means appointed of God“ vermehrt und gestärkt. Online: https://www.the1689confession.com/1689/chapter-14 ↩︎

  2. Martin Luther, Kleiner Katechismus, Das Sakrament der heiligen Taufe; BSELK 882,13-14.19-21 (sprachlich behutsam modernisiert). Zitiert nach: Die Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche. Vollständige Neuedition, hg. v. Irene Dingel, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 2014 (= BSELK), nach Seite und Zeile. ↩︎

  3. Martin Luther, Kleiner Katechismus, Das Sakrament der heiligen Taufe; BSELK 884,3-5 (sprachlich behutsam modernisiert). Zitiert nach BSELK. ↩︎

  4. Barnabasbrief 11, 1 und 11, 11. Online in der Bibliothek der Kirchenväter: BKV. ↩︎

  5. Hirt des Hermas, Mandata IV, 3, 1-2. Online in der Bibliothek der Kirchenväter: BKV. ↩︎

  6. Justin der Märtyrer, Erste Apologie 61. Online in der Bibliothek der Kirchenväter: BKV. ↩︎

  7. Theophilus von Antiochien, An Autolykus II, 16. Online in der Bibliothek der Kirchenväter: BKV. ↩︎

  8. Cyprian von Karthago, An Donatus 3-4 (Kap. 4). Online in der Bibliothek der Kirchenväter: BKV. ↩︎

  9. Irenäus von Lyon, Erweis der apostolischen Verkündigung (Epideixis) 3. Online in der Bibliothek der Kirchenväter: BKV. ↩︎

  10. Tertullian, Über die Taufe (De baptismo) 1, 1. Online in der Bibliothek der Kirchenväter: BKV. ↩︎

  11. Martin Luther, Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche (De captivitate Babylonica ecclesiae praeludium, 1520; WA 6, 497-573), Abschnitt „Vom Sakrament des Altars“ (sprachlich behutsam modernisiert). Luther verweist dort ausdrücklich auf Röm 4, Gal 3-4 und Hebr 9 als die Stellen, an denen Paulus „weitläufig“ vom Testament handle. ↩︎

  12. Martin Luther, Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche (1520; WA 6, 497-573), im Übergang vom Sakrament des Altars zur Taufe (sprachlich behutsam modernisiert). ↩︎