Wessen Werk ist die Taufe? (Teil 3): Einwände gegen die Kindertaufe
Dies ist der dritte von vier Artikeln über die Taufe. Falls du noch nicht eingestiegen bist: Teil 2: Kann ein Baby glauben? Das Geheimnis des Säuglingsglaubens.
Die gängigsten Einwände - und warum sie nicht tragen
Teil 1 und 2 haben die lutherische Grundlage entfaltet: In der Taufe handelt Gott, und Glaube hängt nicht an kognitiver Reife. Auf dieser Grundlage lassen sich die Einwände prüfen.
„Es gibt kein Gebot, Kinder zu taufen"
Zunächst: Es gibt ein Gebot, das niemanden ausnimmt. Der Auftrag des Auferstandenen lautet:
„Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe." (Mt 28,19-20)
Im griechischen Text (Mt 28,19 NA28) steht ein einziger Befehl: μαθητεύσατε (mathēteúsate) - „macht zu Jüngern". Der Einwand der Glaubenstaufe lautet: Jüngerschaft bedeute doch Lernen, Nachfolge, bewusste Unterordnung unter den Lehrer; ein Säugling könne das nicht, also könne er nicht Adressat dieses Befehls sein. Aber genau hier hilft die Grammatik. Jesus sagt nicht: „Macht Menschen erst durch eine kognitive Abschlussprüfung zu Jüngern und tauft sie dann." Der Imperativ μαθητεύσατε (mathēteúsate) wird durch zwei Partizipien ausgeführt: βαπτίζοντες (baptízontes) und διδάσκοντες (didáskontes) - taufend und lehrend. Taufe und Unterweisung sind nicht Belohnungen für bereits abgeschlossene Jüngerschaft, sondern die Mittel, durch die Jüngerschaft gestiftet und geformt wird.
Das heißt nicht, dass jede Taufe chronologisch vor jeder Lehre stehen müsste; bei erwachsenen Konvertiten geht selbstverständlich die Predigt voraus. Aber die Grammatik verbietet gerade jene baptistische Engführung, als könne nur getauft werden, wer zuvor schon als reflektierter Jünger ausgewiesen ist. Man wird nicht zuerst autonomer Jünger und erhält dann als Ausweis die Taufe; man wird in die Schule Christi aufgenommen, indem man getauft wird, und wird dort ein Leben lang gelehrt. Und dieser Auftrag gilt „allen Völkern", panta ta ethnē. Völker bestehen bekanntlich nicht nur aus mündigen Erwachsenen. Niemand käme auf die Idee, „lehret alle Völker" schließe die Kinder aus - warum sollte es „taufet alle Völker" tun? Wer die Kinder vom Taufbefehl ausnehmen will, muss eine Einschränkung in den Text hineinlesen, die nicht dasteht.
Hier ist ein kurzer Einschub zur Präzisierung eines Begriffs nötig:
Was macht die Taufe eigentlich zu einem Sakrament?
Die lutherische Antwort lässt sich an zwei lateinischen Wörtern festmachen. In einem Sakrament kommen ein göttlicher Einsetzungsbefehl (mandatum) und eine göttliche Zusage (promissio) zusammen, gebunden an ein äußeres, von Gott selbst bestimmtes Element. So definiert es der Kleine Katechismus in einem einzigen Satz: Die Taufe ist „das Wasser, in Gottes Gebot gefasst und mit Gottes Wort verbunden" - Gebot und Verheißungswort, mandatum und promissio.1 Matthäus 28,19 liefert das erste Stück, die oben gelesenen Wirkungsaussagen (Apg 2,38; Tit 3,5; 1. Petr 3,21) das zweite. Beides zusammen - und nur beides zusammen - macht aus Wasser ein Gnadenmittel.
Diese Präzisierung klärt auch das Verhältnis von Taufe und bloßer Kindersegnung. Man kann und soll Kinder segnen; Segen ist etwas Gutes und braucht kein Sondergebot. Zum Sakrament wird die Segnung dadurch jedoch nicht, denn ihr fehlt das mandatum. Christus hat nirgends befohlen, Kinder zu segnen statt sie zu taufen; er hat befohlen zu taufen. Ohne diese Einsetzung kann ein selbst entworfener Ritus auch nichts zusagen, was Gott nicht an ihn gebunden hat. Hier stehen also Gottes Stiftung und unsere Erfindung einander gegenüber. Wer einem Kind die Taufe verweigert und ihm dafür eine Segnung anbietet, ersetzt eine Zusage Gottes durch einen frommen Wunsch von Menschen - und beruft sich dafür ausgerechnet auf die Stelle, an der Christus den Kindern nicht bloß Wohlwollen, sondern „das Reich Gottes" zuspricht (Mk 10,14).
Dazu kommt die Pfingstpredigt. Petrus ruft der Menge zu: „Tut Buße, und jeder von euch lasse sich taufen […] Denn euch und euren Kindern gilt diese Verheißung und allen, die fern sind, so viele der Herr, unser Gott, herzurufen wird." (Apg 2,38-39) Der exegetische Einwand ist bekannt: tekna - „Kinder" - könne im jüdischen Sprachgebrauch auch generisch „Nachkommen" oder „künftige Generationen" bedeuten und beweise daher nicht isoliert die Anwesenheit von Säuglingen am Taufbecken. Zugestanden: Das Wort allein erzwingt nicht das Bild eines Babys auf dem Arm.
Aber damit ist der Vers nicht entschärft, sondern gerade in seinen jüdischen Horizont gestellt. Wie wurden jüdische „Nachkommen" seit Abraham in die Bundesverheißung aufgenommen? Durch ein äußeres Zeichen am achten Lebenstag. Kein jüdischer Hörer an Pfingsten hätte bei „euch und euren Kindern/Nachkommen" gedacht: „Aha, im Messiasbund gilt die Verheißung zwar unseren Nachkommen, aber das Bundeszeichen wird ihnen bis zur geistigen Mündigkeit vorenthalten." Genau diese Einschränkung wäre erklärungsbedürftig gewesen. Wenn Petrus die Säuglinge aus den tekna ausschließen wollte, hätte er es sagen müssen. Stattdessen sagt er in der Stunde der Neugründung Israels das Wort, das jeder Bundesmensch verstand: Die Verheißung gilt euch und euren Kindern.
Der Nachsatz des Verses - „so viele der Herr, unser Gott, herzurufen wird" - wird bisweilen als Einschränkung gelesen: Die Verheißung gelte eben nur den Gerufenen. Tatsächlich weitet der Nachsatz den Blick über die Hörer und ihre Kinder hinaus auf „alle, die fern sind", also auf die ganze Heidenwelt. Zugleich benennt er den Handelnden: Der Herr ruft herzu; das Volk rekrutiert sich nicht selbst - wir sind wieder bei der herausgerufenen ekklēsia. Dieser Ruf-Vorbehalt gilt allen drei Gruppen gleichermaßen. Wer mit ihm die Kinder aus der Verheißung streichen will, müsste mit derselben Logik auch die angeredeten Erwachsenen streichen, denn über ihnen steht er genauso. Ein Vorbehalt, der für alle gleich gilt, schließt keine dieser Gruppen aus - und wie der Herr herzuruft, hat er selbst festgelegt: durch sein Wort und seine Taufe.
Auch die Beweislast ist zu klären. Der Einwand unterstellt: „Was nicht ausdrücklich geboten ist, ist verboten." Dieses Prinzip glaubt in Wahrheit niemand - auch kein Baptist. Es gibt kein ausdrückliches Gebot und kein einziges Beispiel dafür, dass Frauen am Abendmahl teilnehmen; dennoch (und völlig zu Recht!) reicht jede Gemeinde ihnen Brot und Kelch, weil es aus dem Wesen des Abendmahls und Aussagen wie Galater 3,28 folgt. Genauso folgt die Kindertaufe aus dem Wesen der Taufe. Der Schluss „Die Schrift erwähnt X nicht ausdrücklich, also ist X verboten" ist ein bekannter logischer Fehlschluss - das argumentum e silentio, der Schluss aus dem Schweigen. Wenn er gilt, dann gilt er in beide Richtungen: Es gibt nämlich auch kein Gebot, die Kinder von Christen ungetauft zu lassen - und ein solches Gebot wäre, wie gesehen, für jüdische Ohren die eigentliche Sensation gewesen, die erklärt und begründet werden müsste. Begründungspflichtig wäre der Bruch mit der bisherigen Ordnung.
An dieser Stelle erwarten manche das beliebte Argument mit den „Haustaufen" - Lydia, der Kerkermeister von Philippi, Stephanas, deren „ganzes Haus" getauft wurde (Apg 16,15.33; 1. Kor 1,16). Ich verwende es bewusst nicht als Beweis. Denn ehrlicherweise lässt sich aus „sein ganzes Haus" nicht zwingend ableiten, dass in diesen konkreten Häusern Säuglinge lebten. Die Stellen zeigen etwas Bescheideneres, aber durchaus Aufschlussreiches: Das Neue Testament denkt beim Heil in Haushalten, nicht in isolierten Einzelentscheidern - ganz wie das Alte („Ich und mein Haus wollen dem HERRN dienen", Jos 24,15). Ein Indiz für das Denkmuster, kein Beweis für den Einzelfall. Die Kindertaufe steht auch ohne dieses Argument - auf dem Wesen der Taufe, dem Taufbefehl, der Bundeskontinuität und der Verheißung von Apg 2,39. Wer sie auf die Haustaufen baut, baut auf Sand; wer sie damit widerlegen will, rennt offene Türen ein.
„Im Neuen Testament folgt die Taufe immer auf das Bekenntnis"
In den Berichten der Apostelgeschichte gehen tatsächlich Predigt, Glaube und Bekenntnis der Taufe voraus. Nur: Was folgt daraus? Die Apostelgeschichte schildert durchweg Missionssituationen - die erste Generation, Erwachsene, die aus Judentum und Heidentum zum Glauben kommen. Natürlich werden dort Erwachsene auf ihr Bekenntnis hin getauft. Das bestreitet kein Lutheraner - wir tun beim erwachsenen Konvertiten exakt dasselbe. Die Frage, um die es geht, lautet aber: Was geschieht mit den Kindern, die in christliche Familien hineingeboren werden? Und auf diese Frage gibt es im Neuen Testament kein einziges Beispiel einer „Glaubenstaufe": keinen einzigen Fall, in dem das Kind christlicher Eltern ungetauft aufwächst und erst als Erwachsener nach Bekenntnis getauft wird. Die Beschreibung von Missionstaufen als Norm für Christenkinder auszugeben, verwechselt zwei Fragen - und ist zudem der klassische Fehlschluss vom Deskriptiven (was berichtet wird) auf das Normative (was geboten ist).
Ein Detail entzieht allerdings gerade der baptistischen Praxis den Boden: Alle Taufen des Neuen Testaments geschehen sofort. Die dreitausend an Pfingsten werden „an diesem Tag" getauft (Apg 2,41). Der Kerkermeister von Philippi wird getauft „zur selben Stunde der Nacht" (Apg 16,33) - ein Mann, der eine Stunde zuvor noch Selbstmord begehen wollte und dessen theologisches Wissen aus einem einzigen nächtlichen Gespräch bestand. Von einer Bewährungsfrist, einer Prüfung der „Glaubwürdigkeit des Bekenntnisses" oder einem mehrmonatigen Taufkurs liest man nichts. Die real existierende Glaubenstaufe aber schiebt zwischen Bekehrung und Taufe regelmäßig Wochen, Monate, bei Kindern christlicher Eltern Jahre - man wartet, bis die Entscheidung „reif" und das Bekenntnis „belastbar" ist. Für diese Praxis des Taufaufschubs gibt es im gesamten Neuen Testament kein einziges Beispiel und kein Gebot. Nun unterrichten auch lutherische Kirchen erwachsene Taufbewerber, ehe sie sie taufen - der Unterschied liegt nicht im Aufschub, sondern im Maßstab: Wir behaupten nicht, dass nur ausdrücklich Bezeugtes erlaubt sei, und wir machen aus dem Unterricht keine Gültigkeitsbedingung der Taufe, sondern eine Frage pastoraler Sorgfalt, die im Notfall jederzeit entfallen kann. Wer aber beides zugleich vertritt - den strengen Maßstab „nur was die Schrift zeigt, darf man tun" und den in der Schrift beispiellosen Aufschub als Bedingung -, richtet sich am eigenen Maßstab selbst.
„Aber der Kämmerer aus Äthiopien!"
Der Lieblingsbeleg der Glaubenstaufe ist die Geschichte des äthiopischen Hofbeamten (Apg 8,26-39). Philippus erklärt ihm Jesaja 53,7-8, sie kommen an ein Wasser, und der Kämmerer fragt: „Was hindert’s, dass ich mich taufen lasse?" Dann folgt in älteren Bibelausgaben Vers 37:
„Philippus aber sprach: Wenn du von ganzem Herzen glaubst, so kann es geschehen. Er aber antwortete und sprach: Ich glaube, dass Jesus Christus Gottes Sohn ist."
Da steht sie doch, die Bekenntnisbedingung vor der Taufe! - Nur: Dieser Vers steht mit größter Wahrscheinlichkeit gar nicht in der Bibel. Er fehlt in sämtlichen ältesten und besten Handschriften des Neuen Testaments - unter anderem im Codex Sinaiticus, Codex Vaticanus und Codex Alexandrinus - und taucht erst in späteren Handschriften des sogenannten westlichen Texttyps auf. Die wissenschaftliche Standardausgabe des griechischen Neuen Testaments (Nestle-Aland) führt ihn nicht im Text, und die Lutherbibel 2017 bringt ihn nur in einer Fußnote als spätere Überlieferung.2 Der Vers ist aller Wahrscheinlichkeit nach eine früh eingetragene Randnotiz aus der Taufliturgie der alten Kirche - ein Abschreiber ergänzte das Taufbekenntnis, das er aus seinem Gottesdienst kannte. Früh, wohlgemerkt: Schon Irenäus kennt den Zusatz um 180.3 Aber Alter macht eine Glosse nicht zum Bibeltext; es zeigt nur, wie früh die Taufliturgie der Kirche in die Abschriften einsickerte. Bezeugt ist damit die Bekenntnisfrage für den erwachsenen Taufbewerber des 2. Jahrhunderts, die niemand bestreitet. Die Ironie kann man sich auf der Zunge zergehen lassen: Der wichtigste „Beweistext" für das Prinzip „Erst das Bekenntnis, dann die Taufe" ist ein Zusatz von Menschenhand.
Aber setzen wir einmal großzügig voraus, der Vers wäre echt. Was bewiese er? Dass ein erwachsener Konvertit - ein Mann, der als Heide bzw. Gottesfürchtiger zum Glauben an Christus kommt - vor seiner Taufe den Glauben bekennt. Das ist unstrittig und wird in jeder lutherischen Kirche bis heute genauso gehalten. Über die Kinder christlicher Eltern sagt die Erzählung schlicht nichts - der Kämmerer hatte keine dabei. Aus „Der erwachsene Missionskonvertit bekennt vor der Taufe" folgt „Säuglinge dürfen nicht getauft werden" ungefähr so zwingend wie aus „Abraham wurde als Erwachsener beschnitten" folgt „Isaak hätte nicht am achten Tag beschnitten werden dürfen". Abraham und Isaak - der bekennende Erwachsene und der bekenntnislose Säugling - empfingen dasselbe Bundeszeichen. Genau so hält es die Kirche mit der Taufe.
„Wer glaubt und getauft wird… - erst glauben, dann taufen!"
Markus 16,16: „Wer da glaubt und getauft wird, der wird selig werden; wer aber nicht glaubt, der wird verdammt werden." Daraus wird eine zeitliche Reihenfolge abgeleitet: erst Glaube, dann Taufe.
Nur trägt der Text diese Lesart nicht. Der Satz beschreibt, wer gerettet wird - nämlich der glaubende Getaufte -, nicht, in welcher Reihenfolge die Dinge zu geschehen haben. Aus der Wortstellung eine Chronologie zu machen, ist ein Taschenspielertrick: In Markus 1,15 heißt es „Tut Buße und glaubt an das Evangelium" - folgt daraus, dass die Buße zeitlich vor dem Glauben abgeschlossen sein muss und man ohne vorherige Buße nicht glauben darf? In 2. Petrus 1,10 heißt es, wir sollen unsere „Berufung und Erwählung" festmachen - kommt also die Berufung vor der Erwählung? Wer Wortreihenfolgen zu Heilschronologien macht, produziert Chaos.
Aufschlussreich ist der zweite Halbsatz, den man seltener zitiert: Verdammt wird, „wer nicht glaubt" - nicht: „wer nicht getauft ist". Der Unglaube verdammt, nicht das fehlende Taufdatum im Erwachsenenalter. Und der erste Halbsatz passt vollkommen auf das getaufte Kind: Es glaubt (mit dem von Gott gewirkten Säuglingsglauben, siehe oben) und ist getauft. Der Vers ist kein Einwand gegen die Kindertaufe - er beschreibt sie.
Nur der Vollständigkeit halber, weil ich oben bei Apostelgeschichte 8,37 mit Handschriftenbefunden argumentiert habe und mir niemand eine selektive Beweisführung vorwerfen soll: Markus 16,16 gehört zum sogenannten längeren Markusschluss (Mk 16,9-20), dessen Ursprünglichkeit textkritisch ebenfalls umstritten ist. Ich brauche diesen Punkt nicht einmal - der Vers stützt die Glaubenstaufe ja auch dann nicht, wenn er ursprünglich ist. Aber wer sein Taufverständnis wesentlich auf Mk 16,16 baut und zugleich Apg 8,37 verteidigen muss, steht zweimal auf textkritisch unsicherem Boden. Die Kindertaufe braucht keinen einzigen umstrittenen Vers.
„Taufen heißt untertauchen - ein Säugling kann sich doch gar nicht taufen lassen"
Oft wird noch ein sprachliches Argument nachgeschoben: Das griechische Wort baptizo bedeute „untertauchen", und die Taufbefehle richteten sich an Menschen, die sich aktiv taufen lassen - beides passe nicht auf Säuglinge.
Zum Wortsinn: baptizo bezeichnet im Neuen Testament ganz allgemein rituelle Waschungen jeder Form. In Lukas 11,38 wundert sich der Pharisäer, dass Jesus sich vor dem Essen nicht „baptisierte" - gemeint ist eine Händewaschung, kein Ganzkörperbad. Markus 7,4 spricht von der „Taufe" von Bechern, Krügen und Kesseln. Und in 1. Korinther 10,2 werden die Israeliten „getauft" - ausgerechnet die, die trockenen Fußes durchs Meer zogen; untergetaucht wurden in dieser Geschichte nur die Ägypter, und die waren definitiv nicht getauft. Die Wassermenge ist also nicht das Wesen der Taufe - das Wort Gottes ist es. (Nebenbei: Selbst wenn Untertauchen geboten wäre, sagte das nichts gegen die Kindertaufe - die orthodoxen Kirchen tauchen seit je Säuglinge dreimal ganz unter. Wassermenge und Täuflingsalter sind zwei völlig verschiedene Fragen.)
Genau so hat es übrigens die früheste Kirche gehalten. Die Didache - die älteste erhaltene Gemeindeordnung, um die Wende vom 1. zum 2. Jahrhundert - ordnet an, möglichst in fließendem Wasser zu taufen, notfalls in anderem, notfalls in warmem: „Hast du aber beides nicht, so gieße dreimal Wasser aufs Haupt im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes."4 Für die Generation, die den Aposteln am nächsten stand, war die Wassermenge also ausdrücklich verhandelbar - der Name des dreieinigen Gottes nicht.
Und zum „sich taufen lassen": Das Verb steht in den Taufaussagen des Neuen Testaments durchgehend im Passiv - getauft werden. Das passt auf den Säugling nicht schlechter, sondern besser als auf jeden anderen: Er ist der Empfangende in Reinform. Aktiv ist in der Taufe ein anderer.
„Jesus selbst wurde doch erst mit dreißig getauft!"
Gelegentlich wird auf Jesu eigenes Taufalter verwiesen: Er wurde als erwachsener Mann im Jordan getauft - also solle man mit der Taufe warten. Der Einwand scheitert schon am Kalender: Als Jesus geboren wurde, gab es die Taufe noch nicht; Johannes trat erst auf, als Jesus um die dreißig war (Lk 3,1-3.23). Jesus wurde also nicht getauft, „sobald er alt genug war", sondern sobald es überhaupt eine Taufe gab - kein Kind christlicher Eltern ist heute in dieser Lage. Das Bundeszeichen dagegen, das es zu seiner Geburt gab, empfing er exakt nach Gottes Ordnung: am achten Lebenstag, als Säugling, ohne Bekenntnis (Lk 2,21). Und Jesu Taufe taugt auch sonst nicht als Schablone für die unsere: Er, der Sündlose, ließ sich die Bußtaufe für Sünder geben - Johannes wollte ihn gerade deshalb abweisen (Mt 3,14) -, „damit alle Gerechtigkeit erfüllt werde" (Mt 3,15): Der Herr stellt sich an die Stelle der Sünder; er macht kein Taufalter vor. Wer aus seiner Biographie eine Altersnorm ableiten will, müsste aus derselben Erzählung auch ableiten, dass man nur im Jordan und nur von einem Bußprediger getauft werden dürfe. Normativ für die Kirche ist nicht die einmalige heilsgeschichtliche Situation am Jordan, sondern die Stiftung des Auferstandenen (Mt 28,19).
„Die Taufe ist doch nur ein Symbol - ein Gehorsamsschritt"
Diesen Einwand haben wir oben im Grunde schon erledigt: Er scheitert an Apg 2,38; 22,16; Röm 6,3-4; Gal 3,27; Kol 2,12; Tit 3,5; 1. Petr 3,21; Joh 3,5 und Eph 5,26 - also an schlicht jeder Stelle, an der das Neue Testament sagt, was die Taufe tut.
Wer reformiert-baptistisch präziser sagt, die Taufe sei mehr als ein Symbol und stärke als Gnadenmittel den Glaubenden, steht an dieser Stelle näher am biblischen Wortlaut - aber noch nicht bei ihm. Denn die genannten Texte reden nicht nur von Stärkung, sondern von Vergebung, Abwaschung, Wiedergeburt, Begrabenwerden und Auferweckung. Die Frage bleibt also: Darf die Taufe nur bekräftigen, was im Menschen schon als Glaube erkennbar ist, oder darf sie Gottes schöpferisches Wort sein, das Glauben und Leben schenkt?
Besonders bemerkenswert ist dabei der Umgang mit 1. Petrus 3,21. Der Vers sagt wörtlich: Die Taufe „rettet jetzt auch euch". Manche wenden ein, im selben Vers sei ja von der „Bitte an Gott um ein gutes Gewissen" die Rede - und bitten könne nur ein bewusster Mensch. Um den Vers gegen die Kindertaufe zu verwenden, muss man jedoch seine Hauptaussage - die Taufe rettet - dort entschärfen, wo sie dem noch nicht bekenntnisfähigen Kind gelten könnte. So wird derselbe Vers als Autorität zitiert und seine Kernaussage zugleich suspendiert. Nimmt man 1. Petrus 3,21 ernst, gehören die rettende Taufe und das gute Gewissen zusammen, das nicht aus meiner Innenschau kommt, sondern „durch die Auferstehung Jesu Christi". (Der Vollständigkeit halber: Das griechische Wort hinter der „Bitte" - eperōtēma - wird auch mit „Gelöbnis" oder „Bund eines guten Gewissens" wiedergegeben, und manche stützen auf diese Übersetzung die Deutung, die Taufe sei eben doch des Menschen Zusage an Gott. Diesen Übersetzungsstreit muss man hier nicht entscheiden, denn er ändert an Subjekt und Prädikat des Satzes nichts: „Die Taufe rettet euch" - und das Rettende ist in jeder Übersetzung ausdrücklich „die Auferstehung Jesu Christi", nicht die Qualität eines Gelöbnisses.)
Gern wird in diesem Zusammenhang noch 1. Korinther 1,17 angeführt: „Christus hat mich nicht gesandt zu taufen, sondern das Evangelium zu predigen" - da stufe Paulus die Taufe doch selbst zurück. Der Zusammenhang zeigt das Gegenteil. In Korinth beriefen sich Parteien auf den, der sie getauft hatte („ich bin des Paulus!"), und Paulus ist froh, dort nur wenige selbst getauft zu haben - „damit nicht jemand sagen kann, ihr wäret auf meinen Namen getauft" (1. Kor 1,15). Der Skopus ist also: Die Taufe bindet an Christus, nicht an den Taufenden - das ist eine hohe, keine niedrige Tauflehre; um ein belangloses Symbol hätten sich in Korinth keine Parteien gebildet. Die Sendungsaussage selbst ist die bekannte biblische Redeweise der relativen Verneinung (wie Hos 6,6: „Ich habe Lust an der Liebe und nicht am Opfer" - womit das von Gott selbst gebotene Opfer nicht abgeschafft, sondern nachgeordnet wird): Der Sonderauftrag des Apostels war die Erstverkündigung; getauft hat dann, wer da war - getauft wurde aber immer. Und derselbe Brief sagt über dieselben Leser: „Ihr seid abgewaschen, ihr seid geheiligt" (1. Kor 6,11) und „durch einen Geist alle zu einem Leib getauft" (1. Kor 12,13).
Der Symbolposition bleibt damit eine Frage, auf die wir im letzten Teil zurückkommen: Wenn die Taufe nichts gibt, nichts wirkt und nichts vermittelt - warum ist ihre korrekte Durchführung dann so wichtig, dass man Kirchen darüber spaltet und Menschen ein zweites Mal tauft? Für ein bloßes Symbol ist der fünfhundertjährige Kirchenkampf jedenfalls erstaunlich erbittert.
„Allein der Glaube rettet doch - die Taufe wäre ja ein Werk!"
Der vielleicht häufigste Einwand von allen beruft sich auf das Herzstück der Reformation selbst: „Aus Gnade seid ihr gerettet durch Glauben, und das nicht aus euch: Gottes Gabe ist es, nicht aus Werken" (Eph 2,8-9). Wenn allein die Gnade rettet, allein durch den Glauben - dann könne die Taufe nicht retten; sonst hinge das Heil ja doch an einem Werk, und die Gnade wäre dahin. Auffällig an diesem Einwand ist zunächst, woraus er gebaut ist: durchweg aus Bibelstellen, die gar nicht von der Taufe handeln. Die Stellen, die von ihr handeln - wir haben sie oben alle gelesen -, sagen ausnahmslos das Gegenteil dessen, was er beweisen soll.
Denn der Einwand steht und fällt mit der Prämisse, die Taufe sei mein Werk. Genau das ist sie nach der Schrift nicht - der ganze Artikel handelt davon: Der Täufling wird getauft, wird begraben, wird gereinigt, Passiv von Anfang bis Ende; womit wir wieder bei der Ausgangsfrage wären: Wer tauft? - „nicht von Menschen, sondern von Gott selbst getauft".5 Und die Schrift selbst hat den vermeintlichen Gegensatz längst aufgelöst, in einem einzigen Satz, den man dem Einwand nur vorlesen muss: „… machte er uns selig - nicht um der Werke der Gerechtigkeit willen, die wir getan hätten, sondern nach seiner Barmherzigkeit - durch das Bad der Wiedergeburt" (Tit 3,5). Derselbe Satz, der die Werke ausschließt, nennt die Taufe als das Mittel der Barmherzigkeit. Wäre die Taufe ein Menschenwerk, wäre dieser Satz ein Widerspruch in sich selbst. Er ist keiner - darum kann Paulus beides in einem Atemzug sagen. Wer „nicht aus Werken" gegen „durch das Bad" ausspielt, korrigiert nicht die Lutheraner, sondern den Apostel.
Hinter dem Einwand steht oft eine Grundfrage, die selten ausgesprochen wird. Der lutherische Pastor Bryan Wolfmüller hat sie eine „minimalistische theologische Ästhetik" genannt6: Weite Teile des Evangelikalismus fragen - meist unbewusst - weniger „Was hat Christus alles gegeben?" als „Was ist das Minimum, das zum Heil nötig ist?" „Allein aus Gnade" wird dann als Reduktionsprogramm gelesen. Nur ein Ding darf retten; alles Weitere scheint die Gnade zu gefährden. So muss der Satz „die Taufe rettet" (1. Petr 3,21) als Angriff auf den Glauben erscheinen, weil in diesem Denksystem alles mit allem konkurriert. Glaube und Taufe sind aber keine konkurrierenden Leistungen. Der Glaube ergreift die Zusage, und in der Taufe teilt Christus ebendiese Zusage aus. Erworben ist das Heil am Kreuz und am leeren Grab, ganz und ein für alle Mal; ausgeteilt wird es reich. Darum muss man Glaube und Taufe auch nicht gegeneinander verrechnen.
Die Bekenntnisschriften haben diese Weite in einem einzigen Satz festgehalten, der das genaue Gegenprogramm zum Minimalismus ist. Luther schreibt in den Schmalkaldischen Artikeln:
„Das Evangelium gibt nicht nur auf eine einzige Weise Rat und Hilfe gegen die Sünde; denn Gott ist überschwänglich reich in seiner Gnade: Erstens durch das mündliche Wort, in dem die Vergebung der Sünden in alle Welt gepredigt wird […]; zweitens durch die Taufe; drittens durch das heilige Sakrament des Altars; viertens durch die Kraft der Schlüssel und auch durch das gegenseitige Gespräch und den Trost der Brüder."7
Gott ist kein Minimalist. Die Frage „Was ist das absolute Minimum, um verheiratet zu sein?" klingt schon im menschlichen Zusammenleben dürftig. Bekannt ist der alte Witz vom Ehemann, der auf die Klage, er sage seiner Frau nie, dass er sie liebe, antwortet: „Das habe ich dir am Hochzeitstag gesagt. Ich gebe Bescheid, falls sich daran etwas ändert." So redet der Gott des Evangeliums nicht. Er sagt sein Ja immer wieder neu - in der Predigt, in der Absolution, in der Taufe, im Abendmahl, im Zuspruch der Geschwister. Das Ehe-Bild stammt dabei von Paulus selbst: Christus liebt die Gemeinde wie ein Bräutigam seine Braut und heiligt sie „durch das Wasserbad im Wort" (Eph 5,25-27). Er gibt sich für sie hin, wäscht, heiligt und schmückt sie. Wer fragt „Wozu noch Taufe, wenn doch der Glaube genügt?", fragt damit auch: „Wozu sagt er es mir noch einmal?" Ein angefochtenes Gewissen kann es gar nicht oft genug hören.
Hinter dem Einwand wird außerdem ein Schema sichtbar, das Wolfmüller an anderer Stelle seziert hat8: die stillschweigende Gleichung innerlich = geistlich = Gnade und äußerlich = menschlich = Werk. Dann kann ein äußerer Vollzug mit Wasser grundsätzlich nichts Geistliches geben, denn geistlich sei nur, was unsichtbar im Inneren geschieht. Konsequent angewandt trifft das allerdings auch die Predigt, die als Schallwellen ans Ohr dringt, und die Bibel, die mit Tinte auf Papier steht. Vor allem trifft es die Menschwerdung: Gott im Fleisch, hörbar, sichtbar, mit Händen zu greifen (1. Joh 1,1). Dieses Misstrauen gegen das Äußere ist kein reformatorisches Erbe, sondern ein gnostisches - die alte Irrlehre, der Geist könne sich mit der Materie nicht gemein machen. Die Schrift kennt äußere Mittel, durch die der Geist wirkt: das gepredigte Wort und das Wasserbad im Wort.
Seelsorgerlich ist die Sache ohnehin einfacher: Die Taufe ist keine Hürde, die Gott vor das Heil gebaut hätte, sondern eine weitere Ausgießung desselben Heils. Wer Menschen kennt, die (noch) ungetauft zum Glauben gekommen sind, hat kein Argument gegen die Taufe gefunden, sondern einen Grund zur Freude. Diesen Menschen steht noch bevor, dass Gott sein Ja auch ihnen leibhaftig, mit Wasser und Wort, auf den eigenen Namen ausstellt. Nur aus minimalistischer Sicht bedroht das zweite Geschenk das erste.
„Und was ist mit dem Schächer am Kreuz?"
Kaum ein Einwand kommt so zuverlässig wie dieser: Der Schächer am Kreuz wurde nie getauft - und Jesus sagt ihm zu: „Wahrlich, ich sage dir: Heute wirst du mit mir im Paradies sein" (Lk 23,43). Wenn ein Mensch ohne Taufe ins Paradies kommt, kann die Taufe doch weder retten noch nötig sein!
Chronologisch ist die Sache zunächst schlicht: Die christliche Taufe wurde vom Auferstandenen gestiftet (Mt 28,19); niemand konnte „in Christi Tod getauft" werden (Röm 6,3), solange Christus noch am Kreuz hing. Der Schächer starb, bevor es die Taufe gab - wie Abraham, David und Jesaja auch. Dass Gerechte vor ihrer Stiftung ohne Taufe selig wurden, sagt über ihren Gebrauch nach der Stiftung nichts aus. Als Jude trug der Schächer aller Wahrscheinlichkeit nach zudem das Bundeszeichen seiner Zeit: die Beschneidung, empfangen am achten Lebenstag, ohne sein Wissen und Bekenntnis. Zum Kronzeugen gegen bekenntnislos empfangene Bundeszeichen taugt er schon deshalb schlecht.
Der Einwand zielt freilich auf die Frage, in welchem Sinn die Taufe heilsnotwendig ist. Hier muss die lutherische Lehre präzise gesagt werden, weil ihr regelmäßig ein Zerrbild untergeschoben wird. Die Kirche lehrt die Notwendigkeit der Taufe als Notwendigkeit der göttlichen Ordnung: Gott hat die Taufe geboten und seine Heilszusage an sie gebunden. Für uns gibt es deshalb weder Grund noch Recht, an ihr vorbeizugehen; das meint das Augsburger Bekenntnis, wenn es die Taufe „nötig" nennt.9 Gott selbst ist deshalb nicht an sein Mittel gekettet wie ein Automat an den Münzeinwurf. Wo ein Mensch die Taufe nicht empfangen kann - der Sterbende, der auf dem Weg zur Taufe ergriffene Märtyrer -, rettet Gott auch ohne sie durch das Wort der Verheißung, das der Glaube ergreift. Die alte Regel der Kirche lautet: Nicht das Entbehren des Sakraments verdammt, sondern seine Verachtung.10 So hat es schon Augustinus gelehrt - ausgerechnet am Beispiel des Schächers: Was diesem fehlte, war „nicht die Verachtung der Religion, sondern die Not der Umstände".11 Das passt zu Markus 16,16: Verdammt wird, „wer nicht glaubt", nicht derjenige, der zur Taufe nicht mehr kommen konnte.
Der Fall des Schächers zeigt, dass Gott in der Not auch ohne vollzogene Taufe retten kann. Daraus folgt nicht, dass der Mensch ein gestiftetes Gnadenmittel verachten darf. Die kirchliche Unterscheidung lautet deshalb: Nicht das Entbehren des Sakraments verdammt, sondern seine Verachtung. Wer die Taufe nicht empfangen konnte, beantwortet nicht die Frage, wie mit ihr umzugehen ist, wenn sie empfangen werden kann.
Der Schächer wurde auch keineswegs ohne Mittel gerettet, etwa durch eine wortlose innere Entscheidung. Er hatte den leibhaftigen Christus neben sich, in Hörweite, und dieser Christus sprach ihm persönlich und mit Schwurformel das Paradies zu: „Wahrlich, ich sage dir: Heute …". Er wurde durch das Wort der Vergebung aus Christi eigenem Mund gerettet, das er im Glauben ergriff. Eben dieses zusprechende Wort bringt die Taufe, mit Wasser verbunden und auf den eigenen Namen ausgestellt. Dem Schächer blieb in seiner letzten Stunde das nackte Verheißungswort.
Dasselbe gilt innerhalb einer baptistischen Deutung als „Gehorsamsschritt": Der Schächer war nicht ungehorsam, weil er nicht mehr getauft werden konnte. Auch Abendmahl, Gemeindegliedschaft und sichtbare Nachfolge blieben ihm versagt, ohne dadurch für andere Christen entbehrlich zu werden. Sein Fall unterscheidet Not und Verachtung, statt die Taufe für belanglos zu erklären.
Als Kronzeuge der Glaubenstaufe eignet sich der Schächer daher schlecht. Er kann nichts mehr leisten, beweisen, entscheiden oder nachholen - festgenagelt, im wörtlichsten Sinn - und lässt sich nur noch etwas zusagen. Darin ist er der Bruder des Säuglings am Taufstein: Beide werden allein durch die Zusage Christi und allein aus Gnade selig.
„Das Kind soll später selbst entscheiden"
Dieser Einwand klingt nach Respekt vor der Freiheit des Kindes. Zugrunde liegt ihm jedoch die Vorstellung, das Heil sei letztlich meine Entscheidung und eine Gabe Gottes werde erst dadurch gültig, dass ich ihr zustimme.
Im Alltag handeln Eltern nicht nach diesem Prinzip. Sie entscheiden für ihr Kind über Nahrung, Sprache, Staatsbürgerschaft, medizinische Behandlung und Bildung, gerade weil es noch nicht selbst entscheiden kann. Niemand sagt: „Wir lassen das Kind später selbst entscheiden, ob es geimpft, ernährt oder Deutsch erzogen werden will." Ausgerechnet bei dem, was nach christlichem Bekenntnis am lebenswichtigsten ist - der Gemeinschaft mit Gott -, soll Enthaltsamkeit die höhere Liebe sein. Wer die Taufe für das hält, was die Schrift sagt (Bad der Wiedergeburt, Abwaschung der Sünden, Rettung), enthält dem Kind damit ein Rettungsmittel vor.
Theologisch ist die Sache ähnlich: Eine Erbschaft wird dem Erben vermacht; seine Zustimmung macht sie nicht erst gültig. Er kann sie später ausschlagen, gewiss. Aber niemand käme auf die Idee, einem Kind das Erbe vorzuenthalten, „bis es sich selbst dafür entscheiden kann". In der Taufe vermacht Gott dem Kind Vergebung, Kindschaft und Geist. Der Getaufte kann diese Gabe später im Unglauben wegwerfen - das ist die dunkle Möglichkeit des Abfalls, die es in jedem Taufverständnis gibt. Gegen das Schenken spricht sie nicht.
Grundsätzlich gilt: „Nicht ihr habt mich erwählt, sondern ich habe euch erwählt" (Joh 15,16). Das Christentum ist keine Religion der Selbstrekrutierung. Niemand hat sich entschieden, geboren zu werden oder in Adams Sündenverderben hineingeboren zu werden (Ps 51,7; Röm 5,12); ebenso wenig entscheidet sich jemand aus eigener Kraft heraus. „Es liegt nicht an jemandes Wollen oder Laufen, sondern an Gottes Erbarmen" (Röm 9,16). Die Kindertaufe predigt diese Wahrheit sehr anschaulich: Da liegt ein Mensch, der nichts versteht, nichts leistet, nichts entscheidet, nicht einmal weiß, wie ihm geschieht - und Gott nimmt ihn an. So sieht sola gratia aus.
„Die Kindertaufe ist eine spätere Erfindung - frühestens mit Konstantin"
Dieser Einwand ist historisch überprüfbar. Überprüfen wir ihn. Die These lautet: Die Urkirche taufte nur bekennende Erwachsene; die Kindertaufe sei später eingeschleppt worden - gern genannt werden das Staatskirchentum unter Konstantin (4. Jahrhundert) oder ein diffuser „Verfall". Was sagen die Quellen?
Um 150 schreibt Justin der Märtyrer in Rom, es gebe in den Gemeinden „viele Männer und Frauen von sechzig und siebzig Jahren, die von Kindheit an Jünger Christi geworden sind".12 Justin benutzt dabei dasselbe griechische Verb wie der Taufbefehl in Matthäus 28,19 NA28 (μαθητεύω, mathēteúō, „zum Jünger machen") - und zum Jünger gemacht wird man nach Matthäus 28,19-20 durch Taufe und Lehre. Diese Siebzigjährigen wären demnach um das Jahr 80 als Kinder Jünger geworden - zur Lebenszeit des Apostels Johannes. Ein indirektes Zeugnis, zugegeben - aber ein sehr frühes. Ähnlich indirekt, aber bemerkenswert: Polykarp von Smyrna, ein Schüler des Johannes, bekennt vor seinem Martyrium (um 155), er diene Christus seit „sechsundachtzig Jahren"13 - er gehörte Christus demnach seit frühester Kindheit an, mitten in apostolischer Zeit.
Um 180 schreibt Irenäus von Lyon - ein Schüler eben jenes Polykarp, also über nur eine Zwischenstation mit dem Apostel Johannes verbunden:
„Denn er kam, um alle durch sich selbst zu retten - alle, sage ich, die durch ihn zu Gott wiedergeboren werden: Säuglinge und Kleinkinder und Kinder und Jünglinge und Alte."14
„Wiedergeburt zu Gott" ist bei Irenäus - wie in der gesamten alten Kirche im Anschluss an Johannes 3,5 und Titus 3,5 - die feststehende Bezeichnung für die Taufe. Irenäus zählt die Säuglinge (lateinisch infantes) wie selbstverständlich unter die Getauften - ohne jede Verteidigung, als bekannte Praxis.
Um 215 beschreibt die Kirchenordnung, die unter dem Namen Traditio Apostolica („Apostolische Überlieferung") überliefert ist und mit Hippolyt von Rom in Verbindung gebracht wird, den Taufgottesdienst - und ordnet an:
„Tauft zuerst die Kinder. Alle, die für sich selbst reden können, sollen reden. Für die aber, die nicht für sich selbst reden können, sollen ihre Eltern oder jemand aus ihrer Familie reden."15
Kinder, die noch nicht für sich selbst reden können - also Säuglinge und Kleinkinder -, werden getauft, und zwar zuerst, vor den Erwachsenen. Das ist keine Duldung, das ist liturgische Ordnung.
Um 244 schreibt Origenes, der größte Gelehrte der frühen Kirche - geboren um 185 in eine christliche Familie, weitgereist zwischen Ägypten, Palästina, Rom und Griechenland, also ein Zeuge der weltweiten Praxis seiner Zeit:
„Die Kirche hat von den Aposteln die Überlieferung empfangen, auch den kleinen Kindern die Taufe zu geben. Denn die, denen die Geheimnisse der göttlichen Mysterien anvertraut waren, wussten, dass in allen die angeborene Befleckung der Sünde ist, die durch Wasser und Geist abgewaschen werden muss."16
Und in seinen Predigten wiederholt er dieselbe Auskunft: Nach dem festen Brauch der Kirche werde die Taufe auch den kleinen Kindern gegeben - zur Vergebung der Sünden.17 Man beachte: Origenes verteidigt die Kindertaufe nicht gegen Bestreiter - es gab offenbar keine -, sondern benutzt sie umgekehrt als allgemein anerkannte Prämisse, um daraus die Erbsündenlehre zu belegen: Wenn die Kirche schon immer Säuglinge zur Vergebung der Sünden tauft, müssen Säuglinge Sünder sein.
Im Jahr 253 dann das vielleicht aufschlussreichste Dokument: Ein Bischof namens Fidus fragt bei einer Synode in Karthago an, ob man mit der Taufe eines Neugeborenen nicht - analog zur Beschneidung - bis zum achten Lebenstag warten müsse. Cyprian antwortet ihm im Namen von 66 versammelten Bischöfen:
„Was aber die Sache der Säuglinge betrifft: Du meintest, sie dürften nicht innerhalb des zweiten oder dritten Tages nach ihrer Geburt getauft werden […]. In unserer Versammlung waren wir alle der entgegengesetzten Meinung: […] keinem geborenen Menschen ist die Barmherzigkeit und Gnade Gottes zu verweigern."18
In den hier herangezogenen frühen Synodalquellen lautet die greifbare Frage zur Säuglingstaufe, ob man ein Baby schon am zweiten oder erst am achten Lebenstag taufen soll. Dass Säuglinge getauft werden, stand für alle 66 Bischöfe außer Frage - einstimmig. Das war 60 Jahre vor Konstantins Toleranzedikt und widerspricht der Behauptung, die Praxis sei erst unter Konstantin entstanden.
Im 4. Jahrhundert begegnet dann ein Phänomen, das auf den ersten Blick gegen das bisher Gesagte zu sprechen scheint: Mehrere große Kirchenväter dieser Zeit - Augustinus, Basilius, Gregor von Nazianz, Johannes Chrysostomus - hatten christliche Mütter und wurden dennoch erst als Erwachsene getauft; Monika schob die Taufe ihres Sohnes Augustinus bewusst auf. Entscheidend ist der Grund des Aufschubs. Augustinus nennt ihn selbst: Als er als Junge lebensgefährlich erkrankte, bat er um die Taufe, und alles wurde bereits vorbereitet; als er genas, verschob man sie wieder - ausdrücklich deshalb, weil die Schuld von Sünden, die nach dem Taufbad begangen würden, für größer und gefährlicher galt.19 Das ist die Logik Tertullians: Man schob die Taufe auf, weil sie real und vollständig alle Sünden abwäscht und man diese Gabe nicht vorzeitig „verbrauchen" wollte - also die Gegenprämisse zur bloßen Symboltheorie. Sobald Lebensgefahr drohte, sollte unverzüglich getauft werden. Der todkranke Knabe Augustinus bekam die Taufe sofort angeboten, und Gregor von Nazianz, der für gesunde Kinder empfahl, etwa bis zum dritten Lebensjahr zu warten, rät im selben Atemzug: Bei drohender Gefahr taufe man die Säuglinge sofort, denn „besser, sie werden geheiligt, ohne es zu wissen, als dass sie unversiegelt und uneingeweiht dahingehen".20 Ein Säugling, der „geheiligt wird, ohne es zu wissen" - damit ist eine kognitive Zugangsschwelle ausgeschlossen. Auch hat kein einziger dieser Aufschieber behauptet, die Taufe eines Säuglings sei ungültig, unerlaubt oder unapostolisch. Derselbe Augustinus, dessen eigene Taufe aufgeschoben worden war, wurde später zu einem der wichtigsten Lehrer der Säuglingstaufe als apostolischer Überlieferung. Die Taufverzögerung des 4. Jahrhunderts war eine pastorale Fehlentwicklung aus Überschätzung der Taufwirkung, die die Kirche später korrigiert hat; die moderne Glaubenstaufe folgt ihr darin gerade nicht, sondern bindet die Taufe an das spätere Bekenntnis. Wer die eine als historischen Beleg für die andere anführt, verwechselt Gegensätze.
Um 400 schließlich schreibt Augustinus, die Kindertaufe sei apostolische Überlieferung - und selbst sein großer Gegenspieler Pelagius, der Erzketzer in Sachen Gnadenlehre, der die Erbsünde leugnete und darum eigentlich jeden Grund gehabt hätte, die Säuglingstaufe abzulehnen, wehrt sich empört gegen den Vorwurf, er lehne sie ab:
„Die Menschen verleumden mich, als ob ich den kleinen Kindern die Taufe verweigerte. […] Ich habe niemals auch nur einen gottlosen Häretiker gehört, der behauptete, den kleinen Kindern sei die Taufe zu verweigern."21
Um das Jahr 400 weist selbst Pelagius den Vorwurf zurück, er lehne die Kindertaufe ab. Soweit die hier ausgewerteten erhaltenen Quellen erkennen lassen, begegnet mit Petrus von Bruys in Südfrankreich um das Jahr 1120 ein erster greifbarer Bestreiter der Kindertaufe.22 Eine breitere organisierte Ablehnung ist bei den Täufern in Zürich ab 1525 belegt.
Aus diesen Daten folgt das Argument vom Hund, der nicht bellte. Die alte Kirche hat über alles gestritten, was strittig war. Wir besitzen ausführliche Dokumentationen erbitterter Kontroversen über den Termin des Osterfestes, über die Wiederaufnahme von Christen, die in der Verfolgung abgefallen waren, über die Gültigkeit der von Ketzern gespendeten Taufe und sogar über einzelne Vokabeln des Bekenntnisses. Hätten die apostolischen Gemeinden nur bekennende Erwachsene getauft und hätte später jemand mit der Säuglingstaufe begonnen, wäre das eine tiefgreifende Praxisänderung am Eingangstor der Kirche gewesen. Überliefert ist davon nichts: kein Aufschrei, keine Synode, kein Traktat, kein Kirchenvater, der die „Neuerung" geißelt, und keine Region, die beim „apostolischen Brauch" der reinen Bekenntnistaufe geblieben wäre. Stattdessen findet sich in Gallien, Rom, Nordafrika, Ägypten und Palästina eine unbestrittene Praxis, die von allen, die sich äußern, auf die Apostel zurückgeführt wird. Debattiert wurde der rechte Zeitpunkt der Taufe - ob der zweite Lebenstag früh genug sei (Cyprian) oder ob man aus Furcht vor Sünden nach der Taufe lieber warten solle (Tertullian und der Taufaufschub des 4. Jahrhunderts). Ob Säuglinge getauft werden dürfen und ob eine solche Taufe gilt, war keine Streitfrage. Eine später eingeschleppte Erfindung sieht anders aus.
„Aber Tertullian war doch gegen die Kindertaufe!"
Tertullian von Karthago empfiehlt um das Jahr 200 in seiner Schrift Über die Taufe tatsächlich, mit der Taufe von Kindern zu warten. Entscheidend ist seine Begründung, denn sie unterscheidet sich von modernen baptistischen Argumenten.
Tertullian schreibt:
„Ein Aufschub der Taufe ist nützlicher, je nach Lage, Veranlagung und auch Alter einer jeden Person - besonders aber bei den kleinen Kindern. […] Der Herr sagt zwar: ‚Wehret ihnen nicht, zu mir zu kommen.’ Sie mögen also kommen, wenn sie herangewachsen sind, wenn sie lernen, wenn man ihnen beibringen kann, wohin sie kommen; sie mögen Christen werden, wenn sie Christus kennen können. Was eilt das unschuldige Alter zur Vergebung der Sünden? […] Aus nicht geringerem Grund sind auch die Unverheirateten hinzuhalten, in denen die Versuchung bereitliegt […], bis sie entweder heiraten oder zur Enthaltsamkeit gefestigt sind."23
Tertullian bezeugt die Existenz der Säuglingstaufe um das Jahr 200 in Nordafrika, denn man kann nur von etwas abraten, das praktiziert wird. Sein Text ist damit - unfreiwillig - einer der ältesten Belege für ihre Verbreitung. Nirgends nennt er die Säuglingstaufe ungültig, unapostolisch oder eine Neuerung. Das wäre sein stärkstes Argument gewesen, und Tertullian, der streitbarste Polemiker der frühen Christenheit, hätte es sich kaum entgehen lassen. Stattdessen hält er die Taufe kleiner Kinder für riskant und ihren Aufschub für nützlicher (cunctatio baptismi utilior est). Das ist ein Ratschlag zur Vorsicht, kein Verdikt der Ungültigkeit.
Entscheidend ist Tertullians Begründung. Er will die Taufe aufschieben, weil er - irrig, aber konsequent - fürchtet, dass nach der Taufe begangene Sünden kaum noch vergeben werden können. Die Taufe ist ihm eine so gewaltige, real wirksame Gabe, dass man sie für den strategisch günstigsten Moment aufsparen sollte, am besten kurz vor knapp. Schließlich wäscht sie alle bisherigen Sünden vollständig ab. Deshalb sollen ausdrücklich auch die Unverheirateten warten - junge Erwachsene voller Versuchungen. Wer Tertullian als Autorität zitiert, müsste also auch die Taufe lediger 25-Jähriger verweigern, bis sie unter der Haube sind. Das tut selbstverständlich kein Baptist.
Und damit entlarvt sich der Rückgriff auf Tertullian als selektive Beweisführung: Tertullian schiebt die Taufe auf, weil sie so viel wirkt - reale Sündenvergebung, die man nicht leichtfertig „verbrauchen" wolle. Die populäre Glaubenstaufe schiebt die Taufe auf, weil sie angeblich nichts wirkt, sondern nur ein reifes Bekenntnis abbildet; die reformiert-baptistische schiebt sie auf, weil sie zwar etwas wirkt, aber nur am bereits bekenntnisfähigen Glaubenden wirken dürfe. Beides ist nicht Tertullians Logik. Tertullians Prämisse (Taufe wirkt tatsächlich Vergebung) ist exakt die lutherische - nur seine pastorale Schlussfolgerung daraus war falsch, und die Kirche ist ihm darin zu Recht nicht gefolgt (die Praxis des Taufaufschubs bis ans Lebensende, wie sie später etwa Kaiser Konstantin übte, wuchs aus derselben irrigen Wurzel und wurde von der Kirche überwunden). Wer sich auf Tertullian beruft, sägt jedenfalls nicht am lutherischen Ast.
„Der Neue Bund besteht nur aus Gläubigen - darum kein Bundeszeichen für Säuglinge"
Das anspruchsvollste Argument der Glaubenstaufe geht so: Jeremia 31,31-34 verheißt einen Neuen Bund, in dem „sie alle mich kennen werden". Der Neue Bund bestehe also - anders als der Alte - ausschließlich aus wiedergeborenen Gläubigen; folglich dürfe auch das Bundeszeichen nur an nachweislich Gläubige vergeben werden.
Das Argument verdient seine stärkste Form. Die Zugehörigkeit zum Alten Bund, so lautet sie, sei durch natürliche Geburt und äußeres Zeichen geregelt gewesen; der Neue Bund dagegen sei seinem Wesen nach der Bund der innerlich Wiedergeborenen. Darum dürfe es kein Bundeszeichen mehr für solche geben, deren Wiedergeburt nicht erkennbar sei. Das ist die reformiert-baptistische Bundeslogik in nuce.
Jeremia verheißt tatsächlich eine innere, geistliche, vom Geist Gottes gewirkte Bundeswirklichkeit. Er sagt aber nicht, dass Gott im Neuen Bund keine äußeren Mittel mehr gebrauchen werde, um diese Wirklichkeit zu stiften. Dieser Gegensatz ist dem Text fremd. Die äußerliche Predigt wirkt Glauben (Röm 10,17), und die äußerliche Schrift macht weise zur Seligkeit (2. Tim 3,15). In der Menschwerdung kommt Gott im Fleisch, sichtbar, hörbar und berührbar (1. Joh 1,1). Auch die Taufe als Wasserbad im Wort (Eph 5,26) ist kein fleischliches Relikt, sondern Gottes geistliches Handeln durch ein äußeres Mittel.
Zudem war schon der Alte Bund nicht der Karikaturbund bloßer Biologie. Abraham glaubte, und Gott rechnete es ihm zur Gerechtigkeit (1. Mose 15,6); die Beschneidung war ein „Siegel der Gerechtigkeit des Glaubens" (Röm 4,11). Dass Gott dieses Glaubenssiegel anschließend Isaak am achten Tag gab, zeigt gerade: Äußeres Bundeszeichen und geistliche Verheißung waren nie Feinde. Der Neue Bund erfüllt diese Linie nicht dadurch, dass er die Kinder der Gläubigen unversiegelt stehen lässt, sondern dadurch, dass er das bessere Zeichen gibt: nicht Blut am Fleisch, sondern Wasser und Wort; nicht mehr nur an die Söhne, sondern an Söhne und Töchter; nicht mehr nur an Israel, sondern an alle Völker.
Das baptistische Argument beweist zu viel. Wenn der Neue Bund als äußere, sichtbare Bundesgemeinschaft ausschließlich aus wahrhaft Wiedergeborenen bestünde, dürfte man überhaupt niemanden taufen, auch keinen bekennenden Erwachsenen. Ob ein Bekenntnis echt ist, weiß kein Mensch; „ein Mensch sieht, was vor Augen ist; der HERR aber sieht das Herz an" (1. Sam 16,7). Jede Baptistengemeinde tauft daher auch Heuchler und spätere Abgefallene. Auch bei der Glaubenstaufe wird das Bundeszeichen faktisch einer gemischten Gruppe gegeben. Der beanspruchte Unterschied - „wir taufen nur wirkliche Bundesglieder" - lässt sich in der Praxis nicht herstellen.
Die Prämisse widerspricht auch dem Neuen Testament selbst. Es kennt Menschen, die real zum Neuen Bund gehören und dennoch abfallen können: Jesus spricht von Reben an ihm, dem Weinstock, die keine Frucht bringen und abgehauen werden (Joh 15,2.6); der Hebräerbrief warnt vor dem, der „das Blut des Bundes, durch das er geheiligt wurde, für unrein hält" (Hebr 10,29). Nach dem Zeugnis der Schrift kann also einer durch das Blut des Neuen Bundes geheiligt sein und dennoch verloren gehen. Der sichtbare Neue Bund bleibt bis zum Jüngsten Tag eine gemischte Größe, wie es auch die Gleichnisse vom Unkraut unter dem Weizen (Mt 13,24-30) und vom Fischnetz mit guten und faulen Fischen (Mt 13,47-48) beschreiben. Die Vollendung von Jeremia 31,34 - „sie alle werden mich kennen" - ist das Ziel, dem der Bund entgegengeht, nicht die menschlich prüfbare Eintrittsbedingung an seiner Tür.
Hier greift außerdem die im ersten Teil eingeführte Unterscheidung: Der Neue Bund ist nach dem Zeugnis des Hebräerbriefs kein ausgehandelter Vertrag, sondern ein Testament. Die reformierte Bundeslogik geht dagegen von einer zweiseitigen Angelegenheit aus - Gott sagt zu, der Mensch antwortet, und wer nicht antworten kann, steht draußen. Hebräer 9 beschreibt etwas anderes: „Denn wo ein Testament ist, da muss der Tod dessen erfolgen, der das Testament gemacht hat. Denn ein Testament wird erst wirksam mit dem Tode; es ist noch nicht in Kraft, solange der lebt, der es gemacht hat." (Hebr 9,16-17) Das Bild der letztwilligen Verfügung erklärt, warum Christus sterben musste. Über ein Testament wird nicht verhandelt; es wird eröffnet.
Ein Testament fragt den Erben nicht nach seiner Mündigkeit. Ein Säugling ist erbfähig, ohne vertragsmündig zu sein; er erbt, ohne zu verstehen, zuzustimmen oder zu unterschreiben. Er kann das Erbe später ausschlagen - die traurige Möglichkeit des Abfalls, die es in jedem Taufverständnis gibt -, aber er muss es nicht erst erwerben. Die Frage „Kann ein Kind Bundesglied sein?" behandelt also als Vertragsfrage, was die Schrift als Erbfall beschreibt. Der Hebräerbrief redet so, weil hier einer gestorben ist und seine Verfügung auch durch die Unreife der Bedachten nicht aufgehoben wird. Die Reformation hat daraus scharf unterschieden: Ein Vertrag ist Gesetz - „tu das, dann gilt es"; ein Testament ist Evangelium - „dir ist vermacht, darum lebe davon". Wer die Taufe an das vorgezeigte Bekenntnis bindet, stellt sie - gegen die eigene Absicht - auf die andere Seite.
Damit kehrt der Abrahamspunkt zurück: Wenn Kinder gläubiger Eltern im Alten Bund das Zeichen der Verheißung empfingen, im Neuen Bund aber gerade nicht, wäre der Bund Christi an dieser Stelle ärmer. Er hielte den Säugling weiter von Christus fern, als Mose es tat. Ein solcher Rückschritt müsste apostolisch befohlen werden; ein derartiges Gebot gibt es nicht. An der Tür des Neuen Bundes steht vielmehr das Pfingstwort: „euch und euren Kindern" (Apg 2,39).
„Aber so viele Getaufte glauben doch gar nicht! Die Kindertaufe produziert Namenschristen"
Das ist der Erfahrungseinwand, und er hat einen wahren Kern: Ja, es gibt Millionen Getaufte, die vom Glauben nichts wissen wollen. Die Volkskirchen sind voll von Taufscheinchristen, und eine Taufpraxis ohne jede Katechese und ohne gelebten Gemeindeglauben ist ein echter Missstand.
Aber: Der Missbrauch einer Gabe widerlegt nicht die Gabe (die alte Regel lautet: abusus non tollit usum - der Missbrauch hebt den rechten Gebrauch nicht auf). Israel war voll von beschnittenen Götzendienern - Gott hat die Beschneidung deshalb nicht abgeschafft, sondern die Propheten geschickt. Auch das Abendmahl wird von Unwürdigen missbraucht (1. Kor 11,27-29) - niemand schafft deshalb das Abendmahl ab. Und der Befund ist keineswegs einseitig: Auch baptistische Gemeinden kennen massenhaft Menschen, die als Dreizehnjährige unter emotionalem Gruppendruck ein Bekenntnis ablegten, getauft wurden und heute nichts mehr glauben. Der Abfall Getaufter ist kein Spezifikum der Kindertaufe - er ist die traurige Möglichkeit des Menschen unter jedem Taufregime. Übrigens hat Gottes Treue unter der Untreue der Menschen nie gelitten: „Wie? Wenn einige untreu wurden, hebt ihre Untreue damit Gottes Treue auf? Das sei ferne!" (Röm 3,3-4). Die Antwort auf tote Taufscheine ist nicht die Abschaffung der Kindertaufe, sondern das, was immer schon dazugehörte: Unterweisung, Predigt, gelebter Gemeindeglaube - und die Rückkehr zur eigenen Taufe in täglicher Buße.
Dies war Teil 3 von 4. Weiter geht es in Teil 4: Sechs Spannungen der Glaubenstaufe.
Martin Luther, Kleiner Katechismus, Das Sakrament der heiligen Taufe; BSELK 882,13-14 (sprachlich behutsam modernisiert). Zitiert nach: Die Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche. Vollständige Neuedition, hg. v. Irene Dingel, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 2014 (= BSELK), nach Seite und Zeile. ↩︎
Vgl. den textkritischen Apparat des Novum Testamentum Graece (Nestle-Aland, 28. Aufl.) zu Apg 8,37; der Vers fehlt u. a. in den Codices Sinaiticus ($\aleph$), Vaticanus (B) und Alexandrinus (A). Die Lutherbibel 2017 bietet ihn nur als Fußnote mit dem Hinweis auf spätere Überlieferung. Vgl. Bruce M. Metzger, A Textual Commentary on the Greek New Testament, 2. Aufl., Stuttgart 1994, zu Apg 8,37. Das Bekenntnis des Kämmerers in ähnlicher Form zitiert bereits Irenäus, Gegen die Häresien III, 12, 8 - der Zusatz ist also alt, bleibt aber handschriftlich als Zusatz erkennbar. ↩︎
Vgl. den textkritischen Apparat des Novum Testamentum Graece (Nestle-Aland, 28. Aufl.) zu Apg 8,37; der Vers fehlt u. a. in den Codices Sinaiticus ($\aleph$), Vaticanus (B) und Alexandrinus (A). Die Lutherbibel 2017 bietet ihn nur als Fußnote mit dem Hinweis auf spätere Überlieferung. Vgl. Bruce M. Metzger, A Textual Commentary on the Greek New Testament, 2. Aufl., Stuttgart 1994, zu Apg 8,37. Das Bekenntnis des Kämmerers in ähnlicher Form zitiert bereits Irenäus, Gegen die Häresien III, 12, 8 - der Zusatz ist also alt, bleibt aber handschriftlich als Zusatz erkennbar. ↩︎
Didache (Lehre der zwölf Apostel) 7, 1-3. Online in der Bibliothek der Kirchenväter: BKV. ↩︎
Martin Luther, Großer Katechismus, Vierter Teil: Von der Taufe; BSELK 1112,15-17 (sprachlich behutsam modernisiert). Zitiert nach BSELK. ↩︎
Bryan Wolfmueller, „Against a Minimalistic Theological Aesthetic“ (2022). Online: https://wolfmueller.co/a-minimalistic-theological-aesthetic/ ↩︎
Martin Luther, Schmalkaldische Artikel, Teil III, Artikel 4: Vom Evangelium; BSELK 764,33-766,5 (sprachlich behutsam modernisiert; im Original schließt der Satz mit dem lateinischen per mutuum colloquium et consolationem fratrum - „durch das wechselseitige Gespräch und den Trost der Brüder“, Mt 18,20). Zitiert nach BSELK. ↩︎
Bryan Wolfmueller, „Who Baptizes?“ (2010). Online: https://wolfmueller.co/who-baptizes/ ↩︎
Confessio Augustana, Artikel IX: Von der Taufe (BSELK 104,1-6). Die Bekenntnisschriften werden hier durchgehend zitiert nach: Die Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche. Vollständige Neuedition, hg. v. Irene Dingel, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 2014 (= BSELK), nach Seite und Zeile. ↩︎
So die klassische Regel der lutherischen Dogmatik: non privatio sacramenti damnat, sed contemptus - „nicht das Entbehren des Sakraments verdammt, sondern seine Verachtung“ (vgl. Johann Gerhard, Loci theologici, locus de baptismo). ↩︎
Augustinus, De baptismo contra Donatistas IV, 22, 29. Englische Übersetzung online: https://www.newadvent.org/fathers/14084.htm ↩︎
Justin der Märtyrer, Erste Apologie 15, 6. Online in der Bibliothek der Kirchenväter: BKV. ↩︎
Martyrium des hl. Polykarp 9, 3. Online in der Bibliothek der Kirchenväter: BKV. Als Zeugnis lebenslanger Christuszugehörigkeit seit apostolischer Zeit ist sie gleichwohl bemerkenswert. ↩︎
Irenäus von Lyon, Gegen die Häresien (Adversus haereses) II, 22, 4. Online in der Bibliothek der Kirchenväter: BKV. Zur Taufe als Wiedergeburt vgl. ebd. III, 17, 1: BKV. ↩︎
Traditio Apostolica 21 (Hippolyt von Rom zugeschrieben, um 215; vgl. die Textausgabe von B. Botte). Englischer Text online: https://www.stjohnsarlingtonva.org/Customer-Content/saintjohnsarlington/CMS/files/EFM/Apostolic_Tradition_by_Hippolytus.pdf ↩︎
Origenes, Kommentar zum Römerbrief V, 9 (zu Röm 6,5-7). Englische Übersetzung online: https://heidelblog.net/2020/05/origen-the-early-church-received-the-practice-of-infant-baptism-from-the-apostles/ ↩︎
Origenes, Homilien zum Buch Levitikus 8, 3; vgl. Homilien zum Lukasevangelium 14, 5. Die Römerbrief-Auslegung und die Levitikus-Homilien sind in der lateinischen Übersetzung Rufins erhalten, die Lukas-Homilien in der des Hieronymus; da dieselbe Auskunft in drei Werken über zwei voneinander unabhängige Übersetzer bezeugt ist, lässt sie sich nicht als Zutat eines Übersetzers erklären. ↩︎
Cyprian von Karthago, Briefe (Brief 64 an Fidus, Kap. 2 und 5). Online in der Bibliothek der Kirchenväter: BKV Kap. 2 und BKV Kap. 5. ↩︎
Augustinus, Bekenntnisse (Confessiones) I, 11. Online in der Bibliothek der Kirchenväter: BKV. Augustinus berichtet, seine Taufe sei nach der Genesung aufgeschoben worden, „weil sie meinten, daß ich bei längerem Leben notwendigerweise mit mehr Sünden befleckt würde und ein sündenbeflecktes Leben nach dem Empfang jenes Bades (der Wiedergeburt) nur noch größere und gefahrvollere Verschuldung verursacht hätte“. ↩︎
Gregor von Nazianz, Rede 40 (Rede über die heilige Taufe), 28. Englische Übersetzung online: https://www.newadvent.org/fathers/310240.htm ↩︎
Pelagius, Libellus fidei, zitiert bei Augustinus, De gratia Christi et de peccato originali, Buch II (De peccato originali), Kap. 17-19. Augustinus’ eigenes Zeugnis: De Genesi ad litteram X, 23, 39. ↩︎
Bezeugt durch Petrus Venerabilis, Contra Petrobrusianos haereticos (um 1139). Vgl. Petri Venerabilis Contra Petrobrusianos hereticos, ed. J. Fearns (CCCM 10), Turnhout 1968. ↩︎
Tertullian, Über die Taufe (De baptismo) 18, 4-6. Online in der Bibliothek der Kirchenväter: BKV. In der Übersetzung der BKV lauten die Abschnitte: „Deshalb ist die Verzögerung der Taufe nützlicher … Weshalb beeilt sich das unschuldige Alter zur Sündenvergebung? … Aus keinem geringeren Grunde sind auch die Unverheirateten aufzuschieben.“ ↩︎